1.Wir fordern die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen. Wir sind der Auffassung, dass dies bisher nicht der Fall ist. Gesetzliche Vorgaben werden unterlaufen und Industrie-Interessen einseitig bevorzugt. Dies wird nachfolgend bewiesen werden. 2.Wir fordern die Europäische Kommission auf, besonders besorgniserregende Chemikalien ohne Ausnahme zu verbieten.3.Wir fordern die Europäische Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.4.Wir fordern die Kommission auf , dafür zu sorgen, dass Institutionen, die maßgeblich durch ihre Stellungnahmen und Gutachten weitreichende Gesetze beeinflussen, die die Gesundheit aller EU Bürger, sowie die der Tiere und unsere Umwelt betreffen, unabhängig sind von der Beeinflussung von Wirtschaftsverbänden und der Industrie.5.Wir fordern, die Prüfmethoden für Chemikalien den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und auf alternative intelligente Testmethoden umzustellen, anstatt sich weiter auf die Ergebnisse aus Tierversuchen zu verlassen.BegründungTransparenz und Unabhängigkeit sind grundlegende Aspekte der Arbeit des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), das dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zugeordnet ist. Essentiell wichtig ist ist eine fundierte und vertrauensvolle Risikokommunikation, so sollte es zumindest sein - ist es aber nicht!Vielmehr sind Interessenvertreter der Firmen ua. Evonik, Henkel AG & Co KGaA, Clariant, Beiersdorf, Bayer Pharma AG Mitglieder der BfR ZEBET. Deshalb ist die Unabhängigkeit der BfR infrage zu stellen, die in der Abteilung Sicherheit von Pestiziden die Aufgabe hat, die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten zu bewerten, die im BfR unter dem Oberbegriff Pestizide zusammengefasst werden unter Vorgaben der Richtlinie (EG) Nr. 2009/128/EG. Somit bewerten Vertreter der Herstellerfirmen von Pestiziden selbst deren toxische Eigenschaften bei Menschen und Tieren!Bereits bei der Bewerbung verpflichteten sich die interessierten Sachverständigen, als Kommissionsmitglied im öffentlichen Interesse unabhängig zu handeln. Eventuelle Interessenkonflikte zu in den BfR-Kommissionen behandelten Themen müssen schriftlich festgehalten werden. Dazu unterzeichnen die Mitglieder eine entsprechende Erklärung, die im Internet veröffentlicht wird. Zusätzlich werden eventuelle Interessenkonflikte zu den in der Kommission behandelten Themen zu Beginn jeder Sitzung mündlich abgefragt. Dies wird im Ergebnisprotokoll vermerkt.Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen, aus denen die wissenschaftliche Meinung und Beschlüsse der Kommissionen hervorgehen, werden der Öffentlichkeit über die Internetseite des BfR zugänglich gemacht. Die Beschlüsse der Kommissionen haben beratenden Charakter und fließen gegebenenfalls als wichtige Bezugspunkte in Bewertungen und Stellungnahmen des BfR ein.Die Bewertung u.a. von diesen Vertretern der genannten Herstellerfirmen erfolgt in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen, Beiträgen oder Kommentierungen zu Bewertungsberichten. Auf den in der Abteilung erstellten gesundheitlichen Risikobewertungen zu den Wirkstoffen und formulierten Zubereitungen basieren Regulierungen und Maßnahmen des Risikomanagements in nationalen, europäischen und weltweiten regulatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahren gemäß:der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM-VO),der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO),der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an P estizidrückständen (RHG-VO) sowieder Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO).Die Forschung der Abteilung ist vorrangig auf die Unterstützung der regulatorischen Verfahren, aktuell insbesondere auf den Gebieten von „Kombinationswirkungen“ und „dermaler Absorption“, ausgerichtet.Darüber hinaus erfolgt durch die Abteilung eine fachliche Beratung u.a. durch Vertreter von Pestizide-Herstellern der Bundesregierung bei der nationalen und europäischen Rechtsetzung zu Pestizid-Wirkstoffen, zur Zulassung der Produkte und zu den Pflanzenschutzmittel- und Biozidanwendungen. Kein anderes Pestizid wird weltweit so oft verkauft wie Glyphosat. IARC: "Glyphosat "wahrscheinlich" krebserregend".Drei Stoffe - darunter das Herbizid Glyphosat und die Insektizide Malathion und Diazinon hat IARC als "wahrscheinliche" Karzinogene (Gruppe 2A) eingestuft. Darunter fallen Substanzen, die in Laborversuchen bei Tieren Krebs ausgelöst hatten und für die es bereits einige Hinweise darauf gibt, dass sie auch beim Menschen Krebs auslösten. Wenn epidemiologische Studien fehlen, es aber positive Resultate aus Tierversuchen gibt, meldet die IARC die Agentur für Krebsforschung (IARC) die Schadstoffe in der Gruppe 2B als "möglicherweise" krebserregend. So geschehen bei den Insektiziden Tetrachlorvinphos und Parathion, die zwar in den USA, nicht aber in der EU zugelassen sind.Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) allerdings sieht das anders - und wertet bei seiner Einschätzung Leserbriefe von Mitarbeitern des Hersteller-Konzerns als Studien.Das Europäische Parlament hatte 2009 eine starke Regulierung von chemischen Stoffen auf den Weg gebracht, die auf den Menschen wie Hormone wirken, sogenannten Endokrine Disruptoren. Darunter fallen z.B. eine Anzahl von Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden.Industrieverbände laufen dagegen Sturm und warnen vor Ernteverlusten beim Verbot dieser Pestizide. Das BfR argumentiert ganz ähnlich wie die Industrie und äußert in einem Positionspapier von 2011 "große Bedenken" wegen der "bedeutenden wirtschaftlichen Folgen".Daneben beauftragt die EU-Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zum Thema zu erarbeiten. Das BfR ist eine Partnerorganisation der EFSA.Die EFSA setzte dazu eine 18-köpfige Arbeitsgruppe ein. 8 Mitglieder haben Verbindungen zur Industrie, 3 haben bereits zu Gunsten der Industrie Stellung bezogen und nur 4 haben überhaupt wissenschaftlich zum Thema endokrine Disruptoren gearbeitet. Ergebnis der EFSA-Stellungnahme ist, dass die Substanzen wie "die meisten anderen Chemikalien" behandelt werden können..In den kommenden Monaten müßten in den USA und der EU die Zulassungen für Glyphosat neu beantragt werden, die Bewertung des BfR und der EFSA sind für die Erneuerung dieser Zulassungen maßgeblich. Welche Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit geht vom BfR und der EFSA aus, die der Meinung sind, dass Glyphosat  nicht gefährlich sei?nProblematisch ist dabei, dass im BfR-Komitee zu Pestiziden mehrere Mitarbeiter von BASF und Bayer sitzen. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit derer, die von einer Zulassung von Glyphosat profitieren, ist äußerst fragwürdig. Gleiches gilt für die EFSA, wo 59% der Mitarbeiter laut einem Bericht der Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) Verbindungen zur Landwirtschafts-/Lebensmittelindustrie haben. Sowohl EFSA als auch das BfR wurden in der Vergangenheit für ihre fragwürdige Besetzung von Schlüsselpositionen in Expertengruppen kritisiert.Es ist schockierend, dass für Toxikologie-Tests noch immer Tierversuche herangezogen werden, anstatt Toxicogenomik und menschliche Zellen oder in-vitro-Assay und intelligente kombinierte Teststrategien. Außerdem gibt es zahlreiche wissenschaftliche Alternativmethoden statt Tierversuchen.1.Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), erwähnt Toxicogenomik ausdrücklich als Alternativmethode im Absatz 40:(40) Die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Industrie und die anderen Beteiligten sollten weiterhin auf internationaler und nationaler Ebene einen Beitrag zur Förderung alternativer Prüfmethoden leisten, einschließlich computergestützter Methoden, geignete In-vitro-Methoden und auf der Toxikogenomik beruhender Methoden.Die gemeinschaftliche Strategie zur Förderung alternativer Prüfmethoden ist ein vorrangiges Anliegen, und die Kommission sollte sicherstellen, dass sie dies im Rahmen ihrer künftigen Forschungsrahmenprogramme und -initiativen, wie dem Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren von 2006-2010 weiterführt.Dabei sollten die Einbeziehung der Interessenvertreter und Initiativen, an denen sich alle interessierten Parteien beteiligen können, angestrebt werden.Antidote Europe hat diese Methode in 2004 und 2005 erfolgreich durchgeführt. 30 Chemikalien wurden an menschlichen Zellkulturen getestet. Jedes Experiment wurde zwecks Bestätigung verdoppelt. Die genetischen Zellveränderungen, ausgelöst durch die Chemikalien, beweisen dem erfahrenen Wissenschaftler, dass diese Veränderungen die Entstehung von Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Alzheimer einleiten..In den USA werden mit dieser Methode etwa 100 Substanzen täglich mittels robotisierten Anlagen auf Toxizität überprüft. Die EC hat jedoch diese Methode für REACH als nicht validiert abgelehnt. Aber auch Tierexperimente wurden niemals validiert. Obwohl die Resultate für Menschen gelten, und die Methode hundertfach schneller und hundertfach billiger ist als Nagetierexperimente.Tierexperimente sind natürlich für die Industrie vorteilhaft, da es dadurch leicht zu beweisen ist, dass eine Substanz z.B. nicht krebserregend ist oder keine Hormonaktivität aufweist.Dazu wäre es ausreichend, die Substanz an der Mauslinie C57Bl (widersteht gut den Krebserregern) oder an der Mauslinie CD-1 (widersteht gut weiblichen Hormonen)  zu testen, während  die Mauslinie C3H hundertfach empfindlicher für  die Entstehung von Krebs ist.Mit der Mauslinie C57BL/6J könnte man wiederum sehr gut beweisen, dass dieselbe Substanz sehr krebserregend ist und hundertfach verstärkte weibliche Hormonaktivität aufweist. Es gibt tausende bekannte Nagetierlinien, die es Toxikologen erlauben, eine Substanz als ungefährlich zu erklären und damit die Erlaubnis für dessen Verkauf zu erhalten.Das wäre mit Toxikogenomik nicht möglich: Die Gene in den Zellen können nicht lügen!Tierexperimente sind also nicht nur grausam, sondern auch eine Gelegenheit für immensen Schwindel, zum Nachteil von Millionen Verbraucher, welche sich später fragen, woher ihr Krebs, ihr Alzheimer, ihre Diabetes kommen.Natürlich ist die Industrie dann nicht dafür verantwortlich, da die Prüfung der Toxizität gesetzmäßig ausgeführt wurde.Im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition 1833/2013" zu Tierversuchen und der REACH Verordnung persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuss behandelt und für zulässig erklärt.Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen.Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH-Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind. Bei der Stellungnahme der EU Kommission vom 30.04.2014 wurden folgende Punkte nicht kommentiert:Angeblich sorgt die REACH-Verordnung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.Unsere Frage war: "Werden hier die hier die Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?"Denn in Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen, trotzdem auf dem Markt.Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt …wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt…mit AusnahmegenehmigungWenn REACH der Garant für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sein soll, wie ist es dann möglich, dass in der REACH-Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, teratogen, persistent, bioakkumulativ und toxisch.Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU-Bürger umgegangen?Der deutsche Umweltverband BUND ließ jetzt stichprobenhaft neun Kinderspielzeuge auf Chemikalien untersuchen. Fazit: Fast alle sind belastet!Neben fortpflanzungsschädigenden Weichmachern wiesen die Spielsachen nervenschädliches Toluol, krebsfördernde polyzyklische aromatische Verbindungen und das hormonell wirksame Nonyphenol auf.In der Zeitung Le Monde stand am 06.07.15 der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" in dem der Kostenaufwand innerhalb der EU für durch Chemikalien hervorgerufene Erkrankungen, nämlich Erkrankungen der männlichen Geschlechtsorgane, Krebs, Übergewicht, Diabetes und Neurodegeneration jährlich 157 Milliarden Euro beträgt.Die Endokrine Gesellschaft (Endocrine Society) berichtet am 26.02.15 auf der Internetplattform Science Daily: "Chemikalien, die als Endokrine Disruptoren wirken (EDZ), lösen gesundheitliche Störungen und eine Reihe von Krankheiten bei Menschen in der EU aus, die auf jährlich 150 - 260 Milliarden Euro geschätzt werden.Quelle: Endocrine Society's Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism.Haupterzeuger der Chemikalien: Die Chemische Industrie, die gleichzeitig Firmen unterhält zur Herstellung von Arzneimitteln und ihre Vertreter in den Kommissionen des BfR und der EFSA platziert hat.Ironisch angemerkt : Heilmittel für Krankheiten, die sie offensichtlich selbst verursacht.Ein ideales Geschäft.Mit freundlichen GrüßenGisela Urban, Tierfreunde ohne Grenzen e.V.Gabriele Menzel, Tierfreunde ohne Grenzen e.V.Prof. Dr. Claude Reiss, Dr. Andre Menache, Antidote Europe   Karl Heinz Greve,Rainer Gaertner,  Tierversuchsgegner BRD e.V.Unautorisierte Spendensammlungen im Namen der Petenten oder für diese Petition sind nicht erlaubt.

Ein Skandal - wir EU-Bürger sind "abgewatscht" worden, wieder mal.  
Mit Zustimmung der geschäftsführenden Bundesregierung hat die EU-Kommission das Umweltgift für weitere 5 Jahre weiter bewilligt, trotz unserer umfangreichen und aufklärenden Petition, die von uns am 03.12.2015 dem EU-Petitions-Ausschuss in Brüssel übergeben wurde.
Es hat die EU-Kommission nicht interessiert, dass über vier Millionen EU-Bürger gegen Glyphosat gestimmt haben, die entsprechenden Lobbyisten sind stärker gewesen.
Die geschäftsführende Bundesregierung hätte niemals zustimmen dürfen, solange nicht einwandfrei die Ungefährlichkeit dieses Giftes Glyphosat feststeht.
Gabriele Menzel und auch ich haben uns testen lassen, es wurde in unseren  Körpern Glyphosat gefunden.
Deshalb werden wir gegen die Weiterbewilligung von Glyphosat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof  in Straßburg durch einen Fachanwalt einreichen lassen.
Gisela Urban

 

Abstimmung und Debatte im ENVI-Ausschuss (EU-Umweltausschuss) wegen Weiterbewilligung des Umweltgiftes Glyphosat

http://web.ep.streamovations.be/index.php/event/stream/171019-0900-committee-envi

W I C H T I G!!!

 

Bitte die entsprechenden Links  in Suchleisten kopieren.

orization of glyphosate will be taken, I will formally submit an official request to schedule yours and all other petitions on glyphosate for a debate at the earliest convenience.

Dear Mrs Urban,

 

many thanks for contacting me.

 

On 7 September 2017, when your petition was lastly debated by the EP PETI Committee, the following decision was taken:

 

"Keep the petition open, re-evaluate and discuss petitions on glyphosate in a next meeting and send it to the Committee on Environment, Public Health and Food Safety (ENVI), for information".

 

Please be reassured that, if a decision in favour of the re-auth

 

I would also like to inform you that fight against glyphosate is at the heart of the Five Star Movement political action here at the European Parliament and at all levels.

My Five Star Movement colleagues and I have indeed supported the objection on glyphosate reauthorization discussed and successfully voted today 19 October 2017 in the ENVI Committee and scheduled for a political vote in the Strasbourg Plenary session next week:

 

You can watch the debate and the vote in the ENVI Committee and in the next Plenary sitting via these links

 

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bCOMPARL%2bENVI-OJ-20171019-1%2b01%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fEN&language=EN (ENVI Committee Meeting Agenda);

http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20171019-0900-COMMITTEE-ENVI (ENVI Committee Meeting Webstreaming);

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AGENDA&reference=20171023&secondRef=SYN&language=EN (Plenary sitting – Draft Agenda);

http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/plenary/ (Plenary sitting – Webstreaming);

 

Verhandlung unserer Petition gegen Glyphosat u.a. und damit verbundenen Tierversuchen am 07.09.2017 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel

Wir haben es nun geschafft, unsere Petition, die ich u.a. im Namen von Tierfreunde ohne Grenzen e.V. , den Tierversuchsgegnern BRD, Antidote Europe und der Tierschutzpartei eingereicht hatte, wurde am 07.09.2017 verhandelt und n i c h t geschlossen.

 

Sie wird an den EU-Umweltausschuss zur Prüfung weitergeleitet. Ende 2017/Anfang 2018 werden wir wieder vom EU-Petitionsausschuss eingeladen.

 

Dr. Andre Menache von Antidote Europe hat eine exzellente Rede gehalten, die ich hier wiedergebe (einen grossen Dank an Andre):

"Good morning, my thanks to the European Parliament for this opportunity to present this petition.

Thanks also to the voluntary associations and the NGOs for their perseverance of campaigning for the creation of this important petition.The reason for this petition is that the current REACH regulation is failing to protect the health of EU citizens for two main reasons: the continued reliance on animal tests; and not enough collection of human data.Animal testing is not evidence-based, nor predictive for humans.

We listened earlier to information on bisphenol A (BPA). The manufacturers of BPA succeeded in bringing this product to market by choosing the species of animal that suits them best. In the case of BPA, the Sprague-Dawley rat is several thousand times more resistant to the hormonal effects of this endocrine disruptor than the CF1 mouse. The industry has obviously chosen the rat rather than the mouse to get BPA to be accepted by regulatory authorities. BPA is also capable of causing a biological effect on our cells at very low doses (a few parts per trillion). A rat cannot predict what will happen in a mouse and, nor what will happen in a human.We are still relying on regulatory requirements adopted in 1946 or 1947. These laws requiring animal testing are now 70 years out of date compared to today's scientific knowledge. It is time to update the laws.There is a serious lack of human data collection. Since 2003 we have known of the presence of 300 industrial chemicals in the bodies of the newborn.

At present,the REACH list of substances of very high concern (SVHC) amounts to 174. It would have been more logical to launch the list of SVHC at the beginning of the REACH program (in June 2007) using the 300 substances already present in the body of the newborn.

We should all be shocked that cancer is now the leading cause of death in children under 14 years in many countries in Europe.The lack of epidemiological data collection of people exposed to chemicals, particularly of millions of workers employed in various industries, represents a huge waste of a precious resource. Some would consider that this is due to bureaucratic incompetence. Others would call it criminal negligence.

I rather agree with the latter, given the importance attributed to epidemiology already in the 1950s and 1960s, which demonstrated the link between smoking and lung cancer in people. Yet those responsible nowadays still focus mainly on animal testing to the detriment of widely available human data collection.

The European Commission has finally woken up to launch a bio-monitoring project under the Horizon 2020 program, announced in December 2016.The REACH program in its current format does not work. It must be adapted to the science of the 21st century. We have several powerful technologies such as molecular epidemiology, human PBPK modeling, toxicogenomics, Adverse Outcome Pathway (PDO), and a range of other methods focusing solely on humans. Thank you for your attention.

Bild könnte enthalten: 4 Personen, Personen, die stehen

Dr. Andre Menache's ( Antidote Europe) Rede anlässlich der Verhandlung unserer Petition gegen Glyphosat u.a. und den damit verbundenen Tierversuchen, eingereicht von Gisela Urban und Gabriel Menzel, Tierfreunde ohne Grenzen e.V. Tierversuchsgegner BRD und der Tierschutzpartei:

Guten Morgen, ich danke dem Europäischen Parlament für diese Möglichkeit, unsere Petition vorstellen zu können.

Ebenfalls danke ich den ehrenamtlichen Interessenverbänden/Vereinen und den NGOs (Anm. Übers. den Nicht-Regierungsorganisationen), für ihren unermüdlichen Einsatz zur Erstellung dieser wichtigen Petition.

Die Petition wurde erstellt, da die aktuelle REACH-Verordnung die Gesundheit der EU-Bürger aus zwei Hauptgründen nicht schützt: Es wird sich immer noch auf die Ergebnisse von Tierversuchen verlassen, und es werden zu wenig menschliche Daten gesammelt. Ergebnisse aus Tierversuchen sind nicht evidenzbasiert, d.h. sie sind nicht sicher und dürfen daher für den Menschen nicht als Grundlage dienen.

Wir haben Informationen über bisphenol A (BPA) erhalten. Die Hersteller von BPA brachten das Produkt nur erfolgreich an den Markt, weil sie für die dafür durchgeführten Tierversuche die Tiere wählten, die das Produkt am besten vertrugen. Im Falle von BPA ist die Sprague- Dawley-Ratte mehrere Tausendmal widerstandsfähiger gegen die hormonellen Auswirkungen dieses Endokrinen Disruptors (Anm. Übers. Endokrine Disruptoren sind endokrin aktive Substanzen (EAS, auch endokrin wirksame Substanzen) mit schädlichen Wirkungen.) als die CF1-Maus.

Natürlich hat die Industrie für ihre Versuche lieber die Ratte als die Maus gewählt, um BPA durch die zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigen zu lassen. BPA verursacht schon in geringsten Mengen biologische Auswirkungen in unseren Zellen (einige Billionstel sind ausreichend). Anhand einer Ratte kann nicht vorausgesagt werden, was mit einer Maus passiert, geschweige denn mit einem Menschen.

Wir halten immer noch an Vorschriften fest, die in 1946 oder 1947 eingeführt wurden. Dphysiologisch basierte pharmakokinetische (PBPK) Modellierung der Disposition von epiroprim beim Menschen, Toxikogenomik, Adverse Outcome Pathways (AOP), und eine Auswahl anderer Methoden, die sich ausschließlich auf den Menschen fokussieren.

Diese Gesetze sind nun, 70 Jahre später, im Hinblick auf die inzwischen gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse lange überholt. Es ist höchste Zeit, die Gesetze den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Es existiert ein beträchtlicher Mangel an menschlichen Daten-Erhebungen. Seit 2003 wissen wir von 300 industriellen Chemikalien in den Körpern von Neugeborenen.

Momentan weist die REACH-Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe 174 Stück aus. Es wäre weit sinnvoller gewesen, die REACH-Liste zu Beginn des REACH-Programmes im Juni 2007 anhand der 300 bereits in den Körpern von Neugeborenen gefundenen Stoffe zu erstellen und zu veröffentlichen.

Wir alle sollten zutiefst schockiert sein darüber, dass Krebs heutzutage in vielen Ländern Europas bei Kindern unter 14 Jahren die am häufigsten vorkommende Todesursache ist. Das Fehlen von epidemiologischen Datenerhebungen von Menschen, die Chemikalien ausgesetzt waren, insbesondere von Millionen von Arbeitern in diversen industriellen Betrieben, stellt eine riesige Verschwendung von wertvollen Daten dar. Manch einer wird dies auf bürokratische Inkompetenz zurückführen, andere nennen es kriminelle Fahrlässigkeit.

Ich selbst stimme Letzteren zu, wenn ich mein Augenmerk auf die Epidemiologie in den 50er und 60er Jahren richte, die den Zusammenhang zwischen Rauchen und der Erkrankung an Lungenkrebs nachwies. Trotzdem fokussieren sich die Verantwortlichen auch heute noch in
erster Linie auf Tierversuche, dies zum Nachteil von weit verfügbaren menschlichen Daten-Erhebungen.

Die Europäische Kommission hat sich - wie im Dezember 2016 verkündet - nun endlich entschlossen, im Rahmen des Horizon 2020-Programmes ein Biomonitoring-Projekt anzustoßen (Anm. Übers. " Biomonitoring ist die Untersuchung biologischen Materials der Beschäftigten zur Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder deren biochemischen beziehungsweise biologischen Effektparametern.). Das REACH-Programm - wie es jetzt steht - funktioniert nicht.

Es muss der Wissenschaft des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Wir haben verschiedene wirkungsvolle Technologien, wie z. B. molekulare Epidemiologie,

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Dr. Andre Menache
Antitdote Europe

 

Endlich ist es soweit, unsere Petition wird am 07.09.2017 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel verhandelt.                                                                                                                  Finally the time has come: The Committee on Petitions of the European Parliament has fixed the hearing of our petition on September 7, 2017!!

 

 Was wäre ein Frühling ohne Vogelgeschwitzer? 
Massives Vogel- und - Insektensterben!  Monsanto- und Bayer sei Dank! 
Innerhalb von  20 Jahren ist die Zahl der Vögel in Europa um 300 Millionen gesunken, allein in Deutschland haben einige Vogel-Arten 80 Prozent ihrer Population verloren.

 "Die Situation der Vögel ist dramatisch", sagte die Grünen-Politikerin Steffi Lemke mit Blick auf die Zahlen. "Es droht ein stummer Frühling." Der Bundesregierung warf sie vor, zu wenig gegen den Einsatz von Giften und Monokulturen in der Landwirtschaft zu unternehmen.
 Die Zahl der Vögel in Deutschland und Europa sinkt weiter drastisch. Bedroht sind vor allem Arten, die in Agrarlandschaften leben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. 

 Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort in diesem Zusammenhang auf Unkraut- und Insektengifte, die Studien zufolge einen "relevanten Einflussfaktor" darstellen würden. 

 Felder werden mit dem Umwelt- und Menschengift Glyphosat besprüht wenn das Getreide reif ist, es stirbt innerhalb eines Tages ab, es ist tot. Dieses stärksten Gifte  der Welt befindet sich dann in dem Getreide  1 : 1  und somit in  verarbeitete Lebensmittel wie Brot, Brötchen, alle Backwaren. Mittlerweile ist Glyphosat auch in Weine und Biere, ja sogar in Muttermilch zu finden.
 
 Wir Petenten haben uns auch testen lassen, es wurde festgestellt, dass sich Glyphosat bereits in unserem Körper befindet, so wie wahrscheinlich  in Ihren Körpern und den Körpern aller Ihrer Angehörigen und Freunde.
Wir alle haben nur einen Heimatplaneten und das ist die Erde. Sollten wir wirklich so leichtsinnig damit umgehen? Und das nur der wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne wegen?
Glyphosat wurde speziell entwickelt, um auf Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt zu werden. Das Unkraut stirbt und die pestizidresistenten Pflanzen überleben.Wegen des massiven Widerstandes der europäischen Bürger und Umweltverbände ist in Europa der Anbau gentechnisch veränderter Lebensmittel verboten. Wozu wird dann tonnenweise Glyphosat auf die Felder gesprüht? Als Erntebeschleuniger? Um Zeit und Geld zu sparen?
Wir fragen Sie, wenn man eine Kosten- Nutzenrechnung macht, sind Konzerninteressen wirklich so wertvoll, um unsere Natur derart zu schädigen, dass Tier- und Pflanzenarten, sowie die Insekten aussterben und die Gesundheit aller Bürger nachhaltig geschädigt wird? 
Die Bienen sind in Gefahr und mit ihnen die ganze Artenvielfalt und die Bestäubung der Blüten, die wiederum Voraussetzung dafür ist, dass sich Früchte entwickeln können. Ohne Bienen kein Obst und kein Gemüse 

 Jean-Claude Juncker haben wir um Stellungnahme gebeten, sein  Kommentar hierzu: Es wird zur Kenntnis genommen.
 
 Tiere kommen missgebildet zur Welt, nun auch Baby's?

 s. diesen Link hierzu:

 Im Interesse der Menschen, der Tiere,  der Umwelt und Vorbeugung einer weltweiten Hungersnot müssen diese Umweltgifte sofort verboten werden.
 
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Gisela Urban, Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Gabriele Menzel, Tierfreunde ohne Grenzen e.V.

Unsere Antwort auf den Kommentar der EU-Kommission

Gisela Urban, Bochum                                                             18.01.2017

                                
Gabriele Menzel, Altena 

   
                           
An die Vorsitzende des Petitionsausschusses
Frau Cecilia Wikström
Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles
 
Ihr Zeichen: KV/sr/(IPOL-Com-Peti D(2016)508-49)
 Ihr Schreiben vom 21.11.2016
 
 Sehr geehrte Frau Wikström,
sehr geehrter Herr Dr. Jahr,
 
wir bedanken uns für die Übermittlung des Schreibens der EU Kommission vom 31.08.2016 und möchten dieses hiermit wie folgt kommentieren:

Die Kommission beginnt ihr Schreiben damit darauf hinzuweisen, dass die Petenten (nämlich wir), im Jahr 2013 eine ähnliche Petition eingereicht hätten (Petition Nr. 1833/2013) und die Antwort der Kommission darauf immer noch relevant sei.

Da die Kommission selbst auf die Petition von 2013 hinweist, möchten wir auch auf folgendes aufmerksam machen. Bei der Stellungnahme der Kommission wurden wichtige Beschwerden und Fragen ignoriert. Fragen, die die Gesundheit von Menschen und Tieren tangieren und von höchstem Bürgerinteresse sind sowie uns bewegt haben, erneut eine Petition einzureichen und diese Frage in unserer jetzigen Petition erneut zu stellen.

 „Bei der Stellungnahme der EU Kommission vom 30.04.2014 wurden folgende Punkte nicht kommentiert:

Angeblich sorgt die REACH-Verordnung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Unsere Frage war: "Werden hier die Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?"
Denn in Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen trotzdem auf dem Markt.

Und selbst die "besonders besorgniserregenden Chemikalien" werden zugelassen:

...wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
...wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
...wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
...mit Ausnahmegenehmigung
Wenn REACH der Garant für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sein soll, wie ist es dann möglich, dass in der REACH-Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit  Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?
Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:

Karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, teratogen, persistent, bioakkumulativ und toxisch.

Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU-Bürger umgegangen?“

 Zum Beispiel bedrohen Pestizide aus der Gruppe der Neonicotinoide nicht nur Bienen, sondern auch andere Lebewesen ernsthaft. Das geht aus einer am Donnerstag von Greenpeace veröffentlichten Studie hervor. Unabhängige Wissenschaftler der University of Sussex haben dafür die Ergebnisse von hunderten wissenschaftlichen Untersuchungen der letzten Jahre überprüft. Ihr Fazit: Neonicotinoide sind in der Umwelt allgegenwärtig und kontaminieren Gewässer, Böden und Vegetation.

 Diese Fragen werden von der Kommission hartnäckig ignoriert. Die erneute Zulassung von Glyphosat, zunächst bis Ende 2017, ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Proteste und Befürchtungen von verschiedenen Mitgliedstaaten, europäischen Umweltverbänden und zahlloser EU-Bürgern den Industrie-Interessen geopfert werden.

 Auf unsere gut fundierten Vorwürfe, dass man sowohl das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung)  als auch die Europäische Agentur EFSA nicht als unabhängig werten kann, geht die Kommission mit nur einem Satz ein.
Zitat: „ Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Gremien, die die Kommission wissenschaftlich beraten, haben die institutionellen Ausschüsse und Arbeitsgruppen sowie die wissenschaftlichen Ausschüsse der Kommission Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit von Experten eingesetzt.“

Wir fragen uns, um welche Maßnahmen es sich hierbei handelt?

Zu der angeblichen Unabhängigkeit o.g. Institutionen möchten wir auf einen Artikel von Lobbypedia verweisen und bitten um lückenlose Aufklärung:
  https://lobbypedia.de/wiki/Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Zum Beispiel kann man dort folgendes über das BfR lesen:
 „Ein genauerer Blick auf die Mitglieder der BfR-Kommission Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel legt nahe, dass ihre Einschätzungen kritisch hinterfragt werden müssen, da bei mindestens 9 von 13 Mitgliedern der Verdacht der Voreingenommenheit und übermäßigen Industrienähe begründet ist. Die beim BfR angestellte Geschäftsführerin der Kommission Marianna Schauzu beispielsweise, ist eine bekannte Befürworterin der Agro-Gentechnik. Auch im unmittelbaren Umfeld der Expertenkommission, bei den Bundesforschungsinstituten des BMELV, die auch an der Auswahl der Experten für die BfR-Kommission beteiligt sind, finden sich Personen mit sehr engen Kontakten zur Industrie.

Besonders problematisch ist, dass die meisten der 9 ExpertInnen mit Interessenkonflikten ihre Industrieverbindungen nicht wie vom BfR gefordert öffentlich gemacht haben. Das BfR verlangt offiziell von den Kommissionsmitgliedern eine schriftliche Erklärung, in der eventuelle Interessenkonflikte aufgeführt werden müssen.[1] Recherchen der NGO Testbiotech zeigen aber, dass in diesen Erklärungen viele Interessenkonflikte verschwiegen werden. Dadurch ergibt sich insgesamt das Bild einer organisierten und zumindest teilweise verdeckten Einflussnahme der Industrie in zentralen Einrichtungen des Bundes, die im Bereich der Agrogentechnik mit der Risikoabschätzung und der Forschungsförderung befasst sind.“
 BfR-ExpertInnen mit Interessenkonflikten

 Inge Broer ist seit 2011 Vorsitzende der BfR-Kommission Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Sie ist Professorin für Agrobiotechnologie an der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock. Außerdem fungiert sie als Gesellschaftsvorsitzende der biovativ GmbH und als Gesellschafterin der BioOK GmbH. Beide Firmen bieten Dienstleistungen für Konzerne wie Monsanto an. Frau Broer ist auch Vorsitzende des Verein zur Förderung Innovativer und Nachhaltiger Agrobiotechnologie (FINAB), Mitglied im Informationskreis Gentechnik des Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter(BDP)und bis 2011 Mitglied im Kuratorium der Kleinwanzlebener Saatzucht (KWS).
Frau Broer führt selbst seit mehreren Jahren Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen an mehreren Standorten durch, oft in Mehrfachfunktion über die Uni Rostock, FINAB, BioOK und biovativ. Sie ist Mitautorin einer umstrittenen Broschüre der DFG, in der einseitig die Vorteile der Agrogentechnik hervorgehoben werden. In ihrer Erklärung zu eventuellen Interessenkonflikten auf der Homepage des BfR werden von Frau Broer aber keinerlei Angaben gemacht.[3] In ihrer Funktion beim BfR hat sie unter anderem an der Anmeldung von Patenten der Firma Bayer auf mehrere herbizidtolerante gentechnisch veränderte Pflanzen mitgewirkt.
 
Gerhard Eisenbrand war bis 2011 Vorsitzender der BfR-Kommission Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel und war Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des BfR, der die Mitglieder der verschiedenen Kommissionen des BfR ernennt. Zudem ist er Vorsitzender der Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) der Deutschen Forschungsgemeinschaft(DFG). Zugleich ist Eisenbrand Präsident und Mitglied des Vorstands von ILSI Europe, dem europäischen Arm des International Life Science Institute (ILSI). Darüber hinaus gehört Eisenbrand dem Beirat des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) an, dem wohl einflussreichsten Lobbyverband der Lebensmittelindustrie in Deutschland. Auch mit den Gremien der Kaffeeindustrie (ISIC Scientific Committee, Institute for Scientific Information on Coffee) und dem Food Safety Review Committee der Firma Kellog's arbeitet er zusammen. Zudem hat Eisenbrand sich mehrfach an Veröffentlichungen des Institut Danone Ernährung für Gesundheit beteiligt.
 
Alfonso Lampen ist Leiter der Abteilung Lebensmittelsicherheit des BfR, in dessen Augabenbereich die Arbeit der Kommission für genetisch veränderte Lebens-und Futtermittel fällt. Auch er pflegt enge Beziehungen zum ILSI. Unter anderem gehört er der Expertengruppe "From Thresholds to Action Levels" an und leitet die Beratergruppe "Advisory Group on 3-MCPD Esters in Food Product". Er ist zugleich Mitglied einer EFSA-Expertengruppe und der DFG. Seine Kontakte zum ILSI hat Lampen in seiner Interessenerklärung bei der EFSA verschwiegen.
 
Sehr geehrte Frau Wikström,
sehr geehrter Herr Dr. Jahr,

 die Kommission geht in ihrer Stellungnahme überhaupt nicht auf unsere jetzige Petition ein, die sich in erster Linie um den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren vor gefährlichen Toxinen und Pestiziden dreht.
 
In dieser neuen Petition geht es nicht um die REACH Verordnung  und unsere Einstellung zu Tierversuchen, die wir  Petenten und Mitunterzeichner aus ethisch moralischen Gründen ablehnen. Hier geht es einzig und allein um die Frage, ob gerade durch Tierversuche und die Auswahl der Versuchstiere gewünschte Ergebnisse produziert werden können  und  ob es geeignete andere und unbestechliche Verfahren gibt, die solche Manipulationen ausschließen. 
 
Das haben wir in unserer Petition ausgiebig erläutert. Leider geht die EU Kommission auch auf diese Punkte nicht ein.
Da die Kommission aber immer wieder auf unsere vorherige Petition verweist, die eng mit mit der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ verknüpft wurde,  möchten wir Ihnen auch noch einmal einen Rückblick aus unsere Sicht verschaffen:
 
Im April 2012 hat die EU-Kommission auf Beschluss des Lissabon-Vertrages die Europäische Bürgerinitiative ins Leben gerufen, womit jeder EU-Bürger  an der Gesetzgebung auf Unionsebene mitwirken kann. Die Voraussetzung: Innerhalb eines Jahres müssen Initiatoren eine Million Unterschriften aus sieben verschiedenen EU-Ländern sammeln.
 
Genau das haben die Initiatoren von „Stop Vivisection“ geschafft, deren europäische Bürgerinitaive von dem EU-Petitionsausschuss mit unserer Petition gegen Tierversuche für REACH zusammengelegt wurde.

 Die Unterschriftensammlung zur Petition:
 "REACH stoppen! Keine Tierversuche für eine verfehlte europäische Chemikalienpolitik"
 ist abgeschlossen und wurde am 17.10.2013 durch die beiden Autorinnen Gisela Urban und Gabriele Menzel persönlich zusammen mit Herrn Gerhard Oesterreich vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel eingereicht.

Am 16.04.2015 wurde dann unsere Petition gegen Tierversuche für "REACH" - nach über einem Jahr - erneut behandelt. In dieser Zeit mussten wieder viele Tiere unnötig leiden und sterben.

 Wir haben vergeblich gehofft, nun  etwas mehr Redezeit als vor einem Jahr zu bekommen, unsere Redezeit wurde nach 5 Minuten durch die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Wickström, gestoppt, alle anderen Petenten bekamen wesentlich mehr Redezeit.

 Auch funktionierte das Abspielen unseres Films nicht. In dieser  Filmszene, die vor 34 Jahren entstand, werden Beagle im Tierversuch gezeigt, die das Schädlingsbekämpfungmittel "Trimethyl Phosphat" über eine Sonde in den Magen verabreicht. Diese armen Hunde starben äußerst qualvoll.  Die Chemikalie Trimethyl Phospat ist auch heute noch weltweit im Handel.  In keinem Sicherheitsdatenblatt wird die im Film gezeigte Studie erwähnt.
 
Das Anliegen von "Stop Vivisection" wurde im Mai 2015 von der EU-Kommission behandelt. Auch zu diesem Ereignis reisten wir wieder nach Brüssel.
Von der EU-Kommission geladen waren:
Prof. Dr. Reiss, Professor Gianni Tamino, Dr. Andre Menache, Adriano Varrica, Vanna Brocca, Fabrizia Pratesi und Flavien Deltort.
 
Nun kommt das Skandalöse:

Im Vorraum des Plenarraumes, in dem das Hearing von "Stop Vivisection" abgehalten wurde, fanden wir  einen Flyer in englischer Sprache. Laut Impressum herausgegeben von einer Stiftung:
"The European Animal Research Association", mit Sitz in London.

 Wir haben erfahren, dass alle EU-Abgeordneten im Vorfeld der Verhandlung der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ von dieser Lobbyorganisation der „Tierversuchsindustrie“ angeschrieben und beeinflusst wurden. 
Diese Stiftung ist augenscheinlich höchst beunruhigt über die schwindende Zustimmung der Bevölkerung zu Tierversuchen. 

Sinngemäß heisst es in dem Flyer:

„Trotz der klaren Vorteile und Notwendigkeit der Forschung an Tieren, ist die öffentliche Unterstützung nicht selbstverständlich. Ein historischer Mangel an Transparenz und zuverlässigen Informationsquellen aus den Forschungsbereichen, neben starken Kampagnen von Tieraktivisten, haben die öffentliche Unterstützung untergraben.

 Organisationen, die Tiere für ihre Forschung verwenden, sind manchmal beunruhigt über Transparenz und die Veröffentlichung ihrer Tierforschung. Diverse Initiativen gegen Tierforschung haben in mehreren europäischen Ländern Kampagnen lanciert. In Italien wurden Forscher als "Attentäter" in der Tierversuchsgegner- Literatur bezeichnet und persönliche- und Kontaktinformationen veröffentlicht.

In Deutschland wurde der Neurowissenschaftler Prof. Andreas Kreiter in einer ganzseitigen Zeitungsanzeige von einem Tierversuchsgegner als "nicht menschlich" dargestellt. Diese Attacken auf Forscher summieren sich zu einer langen Liste von Initiativen von Tierversuchsgegnern, deren Ziel es ist, die öffentliche Meinung zu beeinflussen."   
 Die Europäische Animal Research Association (EARA) wird von Organisationen unterstützt, die Tiere in ihrer Forschung gebrauchen. EARA's Mission konzentriert sich auf vier Hauptpunkte:  Bessere Information und Aufklärung des Publikums, dass der humane Gebrauch von Tieren weiterhin in der biomedizinischen Forschung erforderlich ist und sie davon profitieren. Erstellen eines günstigen Klimas für Tierforschung durch Beeinflussung der EU politischen Entscheidungsträger.

 Anleitung für pan-europäischer Initiativen, um dem Druck auf die Labortier-Lieferkette zu begegnen und die Lizenz zu bekommen, Versuchstiere in der Forschung zu verwenden. Unterstützt die Bemühungen der Tierforschungseinrichtungen, die Tiere benötigt, um an Entdeckung und Entwicklung neuer Medikamente und Behandlungen für Menschen und Tiere zu gelangen.“
 
Auf der Webseite der Association findet man folgende Tierversuchsfirmen:
Association for Assessment and Accreditation of Laboratory Animal Care (AAALAC), 
Associazione Italiana per le Scienze degli Animali da Laboratorio (AISAL),
 
Covance,
EFPIA  - European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations,
 recherche- animale.org,
 GSK - GlaxoSmithKline,
 Harlan,
 
Mario Negri Institute
 Marshal Bio,
 Sanofi Group, 
Stichting Informatie Dierproeven (SID),
 Understanding Animal Research (UAR),
 
http://eara.eu/uber-uns/verwaltung/
 
Unser Eindruck ist, dass sowohl die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ als auch unsere Petition gegen die Tierversuche, die die REACH Verordnung vorschreibt, durch die Einflußnahme dieses mächtigen Lobbyverbandes gescheitert ist. 
Näheres ist hier nachzulesen: https://tierfreundeohnegrenzen.jimdo.com/antidote-europe/
 
Leider ist das Bürgerbegehren, das immerhin von über 1.3 Mio. EU-Bürgern unterstützt wurde, auch von der EU-Kommission "abgeschmettert" worden.
Die Kommission verlässt sich lieber weiter auf das veraltete Prinzip der 3Rs (Reduction, Refinement, Replacement) und betont die ethischen Aspekte der Diskussion, während sie den vorgebrachten wissenschaftlichen Argumenten gegen Tierversuche ausweicht.Dies ist klar zu sehen bei der Haltung zum Thema der geforderten wissenschaftlichen Konferenz zur Wirksamkeit der Tierversuche.
Die Kommission ignorierte darin die Forderung der EBI „Stop Vivisection“ und unsere Forderung nach einer künftigen wissenschaftlichen Debatte, die Experten von Seiten der Befürworter und Kritiker der Tierversuche öffentlich vor der allgemeinen Bevölkerung, den Medien und der "etablierten internationalen Wissenschaft" zusammenbringen sollte. Stattdessen beabsichtigt die Kommission nun, eine Konferenz über die Entwicklung alternativer Forschungsmethoden abzuhalten. Das Kernproblem bei diesem Ansatz besteht darin, dass es vermieden wird, sich der Frage nach der wissenschaftlichen Validität von Tiermodellen zu stellen.

 Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass gerade die viel zitierte Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere eben kein geeignetes Instrument zum Schutz der Tiere darstellt, sondern gerade Versuche im toxikologischen Bereich dieser Richtlinie zuwiderlaufen.
 Richtlinie EU/2010/63 und die TierSchVersV § 25, Satz 1,2

(1) Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern, die bei den verwendeten Tieren zu voraussichtlich länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.

(2) Tierversuche nach Absatz 1 dürfen nicht durchgeführt werden, wenn die erheblichen Schmerzen oder Leiden länger anhalten und nicht gelindert werden können. Abweichend von Satz 1 kann die zuständige Behörde die Durchführung eines Tierversuchs nach Satz 1 genehmigen, soweit die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass die Durchführung des Tierversuchs wegen der Bedeutung der angestrebten Erkenntnisse unerlässlich ist.

Die o.g. Ignoranz der Forderungen der EBI „Stop Vivisection“   zeigt einen Mangel an Demokratie auf der europäischen politischen Bühne und ein eklatantes fehlendes Verständnis für die gemeinschaftlichen Interessen und Erwartungen im Gegensatz zu Partikularinteressen. Mit einer Anfrage durch einen Europa-Abgeordneten oder eine Petition an das Parlament hätten wir eine vergleichbare Antwort erhalten können.

Uns Bürgern wurde versichert, dass wir mit einer Europäischen Bürgerinitiative direkten Einfluss auf die Entwicklung der EU-Politik nehmen können. Die aktuellen Ereignisse zeigen ebenso wie die Erfahrungen anderer EBIs, dass die versprochene Beteiligung eine pure Illusion ist.

Unsere Demokratie,  sie ist in Gefahr: Lobbyisten bestimmen auf allen Ebenen die Politik.

Dominiert der globale Neokapitalismus die EU-Kommission, sind die Politiker so massiv von den Lobbyverbänden beeinflusst, daß wir wahlberechtigte Bürger keine Chancen mehr haben, mittels Petitionen und Volksbegehren unsere verfassungsmässigen Rechte durchzusetzen?
Aus diesem Grunde bitten wir, Gisela Urban, Gabriele Menzel, Rainer Gaertner, Prof. Claude Reiss und Dr. Andre Menache, uns einen baldigen Termin zur Verhandlung unser Petition "Zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden" zu nennen, die Ihnen bereits am 03.12.2015 übergeben wurde.
In der Verhandlung unserer Petition können Sie zeigen, dass wir Bürger der Europäischen Union uns auf die Prinzipien und Gesetze der EU verlassen können, und nicht der Neokapitalismus die EU-Kommission dominiert.

 Für eine zeitnahe Antwort danken wir Ihnen und verbleiben

 mit freundlichen Grüßen

Gisela Urban,  Bochum, Germany
 Gabriele Menzel,  Altena, Germany
Dr. Andre Menache
Prof. Claude Reiss
 Rainer Gaertner, Tierversuchsgegner BRD

In ihrer Antwort auf die PetitionN r. 18 3312013s tellt die Kommissiona lle Merkmale der

REAcH-Verordnung (Chemikalienverordnungh)e raus, mit denen die Gesundheitv on

Menschenu nd die Urnwelt geschützwt erdens ollen.D ie Durchsetzungd er Bestimmungen

liegt iedoch in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Kommission verfolgt

kontinuierlichi,n w'ieweitd ie Mitgliedstaateinh renr echtlichenV erpflichtungenn achkommen.

und gemäß der REAcH-Verordnung sind zudem sowohl die Kommission als auch die

Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, falls unzumutbare Gefahren auftreten

oder auftreten könnten.

In Bezug auf besorgniserregendSet offe arbeitend ie Mitgliedstaateng emeinsamm it der

EuropäischenC hemikalienagentu(rE CHA) daran,d iese Stoffb gemäßd en Grundsätzend er

REAcH-Verordnr.rngw irksam zu bewertenu nd ihre Risikene inzuschätzenA. us dem Bericht

2016 über die Anwendung der REACH-Verordnung und der Verordnung über die Einstufung,

Kennzeichnungu nd Verpackungv on StofTenu nd Gemischen( Classification.L abelling and

PackagingC. LP) gehth ervor.d assd ie Anwendungd er REACH- und ClP-Verordnungens eit

dem vorangegangeneBne richt ausd em Jahr2 0ll Unternehmenw irksam dazub ewegth aben.

Industriechemikalien sicherer herzustellen. zusammenzusetzen.e inzuftihren und zu

verwenden.

Im Hinblick auf die Unabhängigkeidt er Gremien,d ie die Kommissionw issenschaftlich

beratenh. abend ie entsprechendeinns titutionellenA usschüssuen d Arbeitsgruppenso wied ie

wissenschaftlichenA usschüssed er Kommission Maßnahmen zur Sicherstelluned er

Unabhängigkeivto n Expertene ingesetzt.

Die Testverfahrenfb r die vorgeschriebeneVne rsuchem it Chemikalienw erdenr egelmäßig

aktualisierl und angepasst. Den sich aus der REAcH-Verordnung ergebenden

Verpflichtungenk ann mit alternativenV erfährenn achgekommenw erden, sobaldd iesev on

der OECD validiertw urden.A ußerdemw erdena llev alidiertenV erfahrenr egelmäßigd er EUVerordnungz

ur Festlegungv oll Prüfmethodenh inzugefligt.D arüberh inaus wurden bereits

mehrereA nderungend er Anlagen von REACH veröff'entlichtd, ie die Anwendung von

Testverfahreno hneT ierversuchea nordnen.

Die Kommissionü berwachtd ie Funktionsweisdei eserB estimmungenso rgftiltig.D ie ECHA

gibt alle drei JahreB erichteü berd ie Verwendungv on Alternativenz u Tierversuchegne mäß

REAcH-Verordnuns heraus:d er nächsteB erichtw ird Anfane 2017v eröffentlicht.

Inr Zuge der Bemühungenu m einene ndgültigenv ollständigenE rsatzv on Tieren stellt die

Richtlinie20l0l63lEU nrm Schutzd er für wissenschaftlichZew eckev erwendetenT ierere in

arrf Eu-Ebene unverzichtbaresIn strumentf ür den Schutzd er Tiere dar. die zurzeil noch für

Versuchen otwendiss ind.

Mit der Richtlinie 2010l63lEtJ wird das 3R-Prinzip (Vermeidung, Verminderung und

Verbesserungu)m gesetzut nd die Kommissionb etont,d assk ontinuierlicheB emühungena ller

Beteiligtenv, on den Mitgliedstaatenb is hin zur Forschungsgemeinschaefntt,s cheidensdi nd,

um diese Ziele zu erreichen.

Gleichzeitig wird mit der Richtlinei 2010l63|EIJ die Entwicklung und Anwen

alternativer Ansätze angeregt. Die Kommission erkennt uneingeschränkt äfl, dass das wissenschaftliche Verständnis weiter vorangetrieben werden muss, bevor für alle Bereiche, in denen es noch Versuche gibt, Alternativen entwickelt werden können. Gleichzeitig wird die Kommission weiterhin die Entwicklung und Umsetzung alternativer Ansätze fürdern, die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer zwischen den Sektoren unterstützen sowie neue Methoden validieren und ihre rechtliche Zulassung erleichtern. Darüber hinaus überwacht die Kommission aktiv die Einhaltung der Richtlinie 2010l63lVtJ und insbesondere des 3RPrinzips. Die Kommission wird auch weiterhin einen engen Dialog mit Wissenschaftlern auf internationaler und E,U-Ebene führen. um alternative Testverfahren zu ermitteln. Ende 2016 wird sie eine Konferenz darüber veranstalten. wie das Ziel der schrittweisen Einstelluns von Tierversuchen erreicht werden kann. 

Betrifft:

Petition Nr. 137912015

 

Sehr geehrte Frau Urban,

 

unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 16.06.2015 möchte ich Sie darüber unterrichten, dass der Petitionsausschuss die Prüfung Ihrer Petition unter Berücksichtigung der schriftlichen und mündlichen Informationen der Kommission fortgesetzt hat.

 

 Zu lhrer Information lege ich eine Kopie der schriftlichen Antwort der Kommission bei. Wir bitten um eventuelle Kommentar innerhalb der nächsten zwei Kalendermonate.

 

Ich werde Sie selbstverständlich über alle weiteren Maßnahmen. die im Zusammenhans mit Ihrer Petition getroffen werden, auf dem Laufenden halten

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Cecilia Wikström

Vorsitzende des Petitionsausschuss

Unsere Petition ist von der EU für zulässig erklärt worden

Am 03.12.2015 haben wir in Brüssel unsere Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden Dr. Peter Jahr v. EU-Petitionsausschuss persönlich übergeben.

 

Diese Petition wurde vom EU-Petitionsausschuss geprüft und für zulässig erklärt.

 

 

 

Dieser Ausschuss hat nun mit der Prüfung unserer Petition begonnen und beschlossen, die Europäische Kommission um Untersuchung der verschiedenen Aspekte des Problems zu ersuchen.

 

Der EU-Petitionsausschuss wird die Prüfung der Petition fortsetzen, sobald er die erforderlichen Informationen erhalten hat.

Das krebserregende Pestizid Glyphosat in 14 deutschen Biersorten entdeckt.

.

 

Sehr geehrter Herr Dr. Jahr,
 
Ich, Gabriele Menzel , Dr. Menache, Bettina Jung  und  u.a. haben Ihnen unsere  Petition (s.u.) am 03.12.2015 persönlich  übergeben.
 
 
Die Europäische Union darf nicht über die weitere Zulassung von Glyposath ohne Berücksichtigung unserer Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden entscheiden.
 
Wir bitten daher um Ihre sofortige Intervention bei der Europäischen Kommission und uns umgehend  Mitteilung hierüber zu geben, da nun Glyphosath, behördlich zugelassen und  krebsauslösend,  in ca. 14 Biersorten entdeckt worden ist:
 
 
 
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Mehrere deutsche Biere sind einer Untersuchung des Münchner Umweltinstituts zufolge mit dem Pestizid ...Börsennews · Vor 5 Stunden
 
Das umstrittene Pestizid Glyphosat ist auch in deutschem Bier nachweisbar. Das Münchner Umweltinstitut hat 14 der beliebtesten ...Augsburger Allgemeine · Vor 2 Stunden
 
Das Umweltinstitut selbst schreibt in seiner Studie: "In absoluten Zahlen sind die Mengen klein", die im Bier gefunden wurden.worldsoffood.de · Vor 2 Stunden
 
Skandal um eins der bayerischen Heiligtümer: Im Bier wurden große Mengen des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat gefunden.Bayerischer Rundfunk · Vor 5 Stunden
 
Einen Grenzwert für Bier gibt es allerdings nicht. Gift in deutschem Bier? Das Pflanzengift steht im Verdacht, krebserregend zu ...Vorarlberg Online · Vor 4 Stunden
Als Umweltinstitut plädieren wir für eine Landwirtschaft, die ohne diese ganzen Giftefunktioniert. Der Einsatz von ...Hannover Allgemeine Zeitung · vor 55 Minuten
wurde in allen getesteten Bieren nachgewiesen. Die gefundenen Werte lagen zwischen 0,46 Mikrogramm pro Liter (µg/l) und 29,74 ...Oberösterreich Nachrichten · Vor 4 Stunden
wurde in allen getesteten Bieren nachgewiesen. Die gefundenen Werte lagen zwischen 0,46 Mikrogramm pro Liter (µg/l) und 29,74 ...Berliner Kurier · Vor 4 Stunden
Deutschland ist stolz auf sein nach Reinheitsgebot gebrautes Bier ... in der Muttermilchgefunden wurde.netzfrauen.org · Vor 5 Stunden
Das Gift tötet alle Pflanzen ab ... über die Rückstände von Glyphosat in Bier nicht. "Aus wissenschaftlicher Sicht sind ...dw.com · vor 14 Minuten
  •  
 
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Gisela Urban, Bochum

Spendenkonto:

 

Tierfreunde ohne Grenzen e.V.

 

Sparkasse Bochum

 

IBAN DE35 4305 0001 0005 4193 38

 

BIC WELADED1BOC

 

Auf Wunsch wird Ihnen eine Spendenbescheinigung zugeschickt.

Am 24.02.2016 Dr. Jahr vom EU-Petitionsausschuss gebeten, mich über den Stand unserer Petition zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden zu informieren:

Sehr geehrter Herr Dr. Jahr,
Ich, Gabriele Menzel , Dr. Menache, Bettina Jung,  u.a.,   haben Ihnen oa. Petition (s.u.) am 03.12.2015 persönlich  übergeben.
Die Europäische Union darf nicht über die weitere Zulassung von Glyposath ohne Berücksichtigung unserer Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden entscheiden.
Wir bitten daher um Ihre sofortige Intervention bei der Europäischen Kommission und uns umgehend  Mitteilung hierüber zu geben.
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Urban, Bochum

Unsere letzten Aktivitäten:

Unser Statement zu der Übergabe unserer Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden am 03.12.2015 an der EU-Petitionsausschuss in Brüssel

Schon im Jahr 2005 waren wir darüber empört, dass die EU-Kommission plante, alle Alt-Chemikalien, die schon vor 1981 auf dem Markt waren, erneut oder erstmalig auf ihre Giftigkeit in erster Linie im Tierversuch zu testen.
Schon damals zeichnete sich ein enormer Anstieg der Tierversuche ab und wir reichten unsere 1. Petition gegen Tierversuche für REACH auf dem Postweg an die EU-Kommission ein. Zwar wurde diese Petition für zulässig erklärt, aber danach hörten wir nie wieder etwas davon.
Wir waren in der Zwischenzeit aber nicht untätig, sondern betrieben Aufklärungsarbeit, schrieben Abgeordnete und Medien an - und erreichten nichts.
Die REACH-Verordnung wurde 2007 verabschiedet und trat 2008 in Kraft.
Nach unserem Seminar im März 2012 i.S. Tierschutzrecht bei Herrn Gerhard Oesterreich beschlossen wir erneut, eine Petition gegen Tierversuche für REACH zu fertigen. Im Vorfeld sammelten wir Unterschriften und suchten Unterstützer. Im Oktober 2013 über- reichten wir zusammen  mit Herrn Gerhard Oesterreich diese Petition  persönlich in Brüssel Herrn Dr. Peter Jahr vom EU-Petitionsausschuss.

Bereits im April 2014 wurde unsere Petition zum ersten Mal vor dem Petitionsausschuss behandelt. Inzwischen hatten wir Unterstützung durch den französischen Verein Antidote Europe, einem Zusammenschluss von Wissenschaftlern für Alternativmethoden zu Tierversuchen gefunden. Prof Reiss von Antidote Europe reiste von Frankreich nach Brüssel, um dem EU-Petitionsausschuss von den Gefahren zu berichten, die für uns Menschen dadurch entstehen, daß die Tierversuche falsche Ergebnisse liefern und deshalb extrem gefährlich für die menschliche Gesundheit sind, was die ansteigende Anzahl der Zivilisationskrankeiten betrifft wie Krebs, hier besonders der Brustkrebs, Herzerkrankungen, Diabetes, Prostataerkrankungen, Autismus, die rasant ansteigen.
Während des monatelanges Wartens auf eine Mitteilung des EU-Petitionsausschusses hakten wir immer wieder nach und schickten Belege für die Unsinnigkeit der Tierversuche.
Im April 2015 wurden wir erneut vom EU-Petitionsausschuss eingeladen und unsere Petitions wurde erneut behandelt. Also reisten wir wieder nach Brüssel, unsere Petition wurde aber geschlossen mit dem Hinweis, dass der Inhalt unserer wichtigen  Petition mit dem Anliegen der Bürgerinitative von Stop Vivisection zusammengelegt wird.
Stop Vivisection hatte ein Konzept ausgearbeitet, alle Tierversuche bis zum Jahr 2020 zu beenden.
Das Anliegen von Stop Vivisection wurde im Mai 2015 von der EU-Kommission behandelt. Auch zu diesem Ereignis reisten wir wieder nach Brüssel, diesmal zusammen mit Bettina Jung, Bundesvorsitzender der Tierschutzpartei (MUT).
Von der EU-Kommission geladen waren:
Prof. Dr. Reiss, Professor Gianni Tamino, Dr. Andre Menache, Adriano Varrica, Vanna Brocca, Fabrizia Pratesi und Flavien Deltort.
Näheres hierüber ist nachzulesen: 
http://tierfreundeohnegrenzen.jimdo.com/aktuelles/
Im Vorraum des Plenarraumes, in dem das Hearing von "Stop Vivisection" abgehalten wurde, fand ich einen Flyer in englischer Sprache. Laut Impressum, herausgegeben von einer Stiftung:
"The European Animal Research Association", mit Sitz in London.Diese Stiftung ist augenscheinlich höchst beunruhigt über die schwindende Zustimmung der Bevölkerung zu Tierversuchen. Sinngemäß heißt es in dem Flyer: Trotz der klaren Vorteile und Notwendigkeit der Forschung an Tieren, ist die öffentliche Unterstützung nicht selbstverständlich.Ein historischer Mangel an Transparenz und zuverlässigen Informationsquellen aus den Forschungsbereichen, neben starken Kampagnen von Tieraktivisten haben die öffentliche Unterstützung untergraben. Organisationen, die Tiere für ihre Forschung verwenden, sind manchmal beunruhigt die über Transparenz und die Veröffentlichung ihrer Tierforschung. Diverse Initiativen gegen Tierforschung haben in mehreren europäischen Ländern Kampagnen lanciert. In Italien wurden Forscher als "Attentäter" in der Tieraktivisten Literatur bezeichnet und Persönliche- und Kontaktinformationen portraitiert. In Deutschland wurde der Neurowissenschaftler Prof. Andreas Kreiter in einer ganzseitigen Zeitungsanzeige von einem Tieraktivisten als "nicht menschlich" dargestellt. Diese Attacken auf Forscher summieren sich zu einer langen Liste von Initiativen von Tieraktivisten, deren Ziel es ist, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Die Europäische Animal Research Association (EARA) wird von Organisationen unterstützt, die Tiere in ihrer Forschung gebrauchen. EARA's Mission konzentriert sich auf vier Hauptpunkte:  Bessere Information und Aufklärung des Publikums, das der humane Gebrauch von Tieren weiterhin in der biomedizinischen Forschung erforderlich ist und sie davon profitieren. Erstellen eines günstigen Klimas für Tierforschung durch Beeinflussung der EU politischen Entscheidungsträger. Anleitung pan-europäischer Initiativen, um dem Druck auf die Labortier Lieferkette zu begegnen und die Lizenz für die Versuchstiere in der Forschung zu verwenden. Unterstützt die Bemühungen der Tierforschungseinrichtungen, die Ware und Service benötigt, um an Entdeckung und Entwicklung neuer Medikamente und Behandlungen für Menschen und Tiere zu gelangen. Auf der Webseite der Association findet man folgende Vorstandsmitglieder:
Association for Assessment and Accreditation of Laboratory Animal Care (AAALAC), Associazione Italiana per le Scienze degli Animali da Laboratorio (AISAL), Covance, efpia - European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations, recherche- animale.org, GSK - GlaxoSmithKline, Harla, Mario Negri Institute, Marshal Bio, Sanofi Group, Stichting Informatie Dierproeven (SID), Understanding Animal Research (UAR), http://eara.eu/uber-uns/verwaltung/
Ca. einen Monat später kam die abschlägige Antwort der EU-Kommission!!!
 Im ersten Moment waren wir und alle Unterstützer von Stop Vivisection am Boden zerstört. Aber es nicht unsere Art, am Boden liegen zu bleiben. Wir beschlossen, erneut eine Petition zu schreiben, diesmal mit der Forderung "Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden",
Petenten: 
Gisela Urban, Tierfreunde ohne Grenzen e.V., Mitglied der MUT
Gabriele Menzel, Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Prof. Dr. Claude Reiss, Dr. Andre Menache, Antidote Europe
Bettina Jung, Bundesvorsitzende der Partei Mensch Umwelt Tierschutz - MUT
Karl Heinz Greve, Partei Mensch Umwelt Tierschutz - MUT 
Rainer Gaertner,  Tierversuchsgegner BRD e.V.
Durch  alle unsere Recherchen und der Beschäftigung mit der REACH-Verordnung und den derzeitigen Veröffentlichungen über Glyphosat wurde uns bewusst, dass es die Gesundheit von Menschen und Tieren in fahrlässigster Weise gefährdet, und das alles, um Industrie-Interessen durchzusetzen. Die Tierversuche haben dabei eine Alibifunktion, denn sie verhindern nicht, dass auch die giftigsten Chemikalien in unserer Umwelt, Kleidung und Nahrungsmittel gelangen.
Wir freuen uns sehr, dass wir in der Zwischenzeit mehr Unterstützer gefunden haben, besonders die Tierschutzpartei (MUT) und die Tierversuchsgegner BRD und weiterhin eng mit Antodote Europe zusammenarbeiten werden.
Am 07.12.2015 sind wir wieder nach Brüssel gefahren , diesmal zusammen mit Bettina Jung, Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei (MUT), Jan Zobel (MUT) und Dr. Andre Menache( Antidote Europe) und überreichten die Petition Dr. Peter Jahr vom EU-Petitionsausschuss. Dr. Jahr war so freundlich, uns trotz seines Zeitmangels zu empfangen. Jeder von uns hatte die Möglichkeit, seine Begründung für die Petition vorzutragen.
Wir bekamen das Versprechen, dass die Petition noch am selben Tag an den Petitionsausschuss weitergeleitet wird. Allerdings sagte man uns, dass wir uns auf monatelanges Warten gefasst machen müßten, wir aber weiterhin Unterstützungsunterschriften sammeln können, um der Petition mehr Gewicht zu verleihen.
Im Februar 2016 können wir uns über den Stand dieser Petitions-Angelegenheit bei Dr. Jahr informieren.
Gisela Urban
Gabriele Menzel

 

 

Seit Jahrzehnten gehen Tierversuchsgegner auf die Strasse und protestieren.

 

 Das machen wir auch. 

 

Aber wir sehen auch, dass sich nichts ändert. Die Zahlen der verbrauchten Tiere steigen beständig.

 

 Aber es gibt Gesetze. Gesetze, die die Tiere schützen sollen. EU Gesetze und nationale Gesetze. Diese Gesetze fordern wir ein. 

Im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuss behandelt und für zulässig erklärt.

 

Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen.

 

Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.

 

 Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Legende dieser Homepage  "erneute Verhandlung unserer Petition gegen Tierversuche für "REACH" am 16.04.2015 in Brüssel".

 

Covance Laboratories betreiben in Münster eines der grössten privaten Tierversuchslabors Europas. Im Jahre 2003 arbeitete ein Journalist inkognito für 5 Monate dort. Die im ZDF ausgestrahlten Bilder zeigten schwer verhaltensgestörte Affen in Einzelhaft, grausame Giftigkeitsversuche, bei denen den Tieren Schläuche in den Magen getrieben oder bei denen an Affenstühlen gefesselten Tiere Substanzen injiziert werden.

 

Wenige Monate vorher berichtete ein Tierpflergehilfe von der Tötung von 500 Makaken, von denen ein grosser Teil auf grausame Art und Weise durch Injektion von Formalin qualvoll starben. Die Aussage des Tierpflegers, auf die sich die Strafanzeige der Ärzte gegen Tierversuche stützte, schien durch die neuen Beweise bestätigt zu werden. Doch was dann folgte war eine Farce, ein Skandal, der in der bundesdeutschen Geschichte sicher seinesgleichen sucht.

 

 Justiz und Behörden (bis auf wenige Ausnahmen) und sogar die Medien beugten sich vor den wirtschaftlichen Interessen des Tierlabors. 

 

Und bei Covance blieb alles beim alten, durften die Affen - jetzt mit amtlicher Erlaubnis - weiter gequält werden.

 

Da aber weiterhin Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Haltung der Tiere bei der Fa. Covance vorliegen, ist erneut Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum gegen die Tierversuche genehmigende Behörde LANUV NRW  am 04.08.2014 gestellt worden. Diese Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft Bochum eingestellt. Am 15.11.2014 wurde Beschwerde und Widerspruch bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingelegt mit Kopie an das zuständige Justizministerium Düsseldorf. Auch das Justizministerium NRW hat mit Schreiben vom 02.03.2015 mitgeteilt, dass ein Bescheid nicht mehr in Aussicht gestellt wird. Somit blieben mir und meinem kleinen Tierschutzverein nur noch der Weg zum Verfassungsgericht Karlsruhe. Hierbei werde ich von der Tierschutzpartei und den Tierversuchsgegnern Deutschland e.V. unterstützt.

 

Sollte das Verfassungsgericht Karlsruhe zu meinen Ungunsten urteilen, werde ich Klage vor dem Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen, dasselbe gilt für meine Petition an die EU-Kommission für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier....., auch hier werde ich evtl. klagen, sollte die EU-Kommission die Petition "abschmettern".

 

Kurzfassung des Links:

 

Kurzfassung des Links:

www.change.org/schutz-der-gesundheit

https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_page&utm_term=des-lg-no_src-custom_msg&fb_ref=Default

Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden



1.Wir fordern die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.

Wir sind der Auffassung, dass dies bisher nicht der Fall ist. Gesetzliche Vorgaben werden unterlaufen und Industrie-Interessen einseitig bevorzugt. Dies wird nachfolgend bewiesen werden.
 
2.Wir fordern die Europäische Kommission auf, besonders besorgniserregende Chemikalien ohne Ausnahme zu verbieten.

3.Wir fordern die Europäische Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.

4.Wir fordern die Kommission auf , dafür zu sorgen, dass Institutionen, die maßgeblich durch ihre Stellungnahmen und Gutachten weitreichende Gesetze beeinflussen, die die Gesundheit aller EU Bürger, sowie die der Tiere und unsere Umwelt betreffen, unabhängig sind von der Beeinflussung von Wirtschaftsverbänden und der Industrie.

5.Wir fordern, die Prüfmethoden für Chemikalien den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und auf alternative intelligente Testmethoden umzustellen, anstatt sich weiter auf die Ergebnisse aus Tierversuchen zu verlassen.

Begründung

Transparenz und Unabhängigkeit sind grundlegende Aspekte der Arbeit des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), das dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zugeordnet ist. Essentiell wichtig ist ist eine fundierte und vertrauensvolle Risikokommunikation, so sollte es zumindest sein - ist es aber nicht!

Vielmehr sind Interessenvertreter der Firmen ua. Evonik, Henkel AG & Co KGaA, Clariant, Beiersdorf, Bayer Pharma AG Mitglieder der BfR ZEBET. Deshalb ist die Unabhängigkeit der BfR infrage zu stellen, die in der Abteilung Sicherheit von Pestiziden die Aufgabe hat, die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten zu bewerten, die im BfR unter dem Oberbegriff Pestizide zusammengefasst werden unter Vorgaben der Richtlinie (EG) Nr. 2009/128/EG. 

Somit bewerten Vertreter der Herstellerfirmen von Pestiziden selbst deren toxische Eigenschaften bei Menschen und Tieren!

Bereits bei der Bewerbung verpflichteten sich die interessierten Sachverständigen, als Kommissionsmitglied im öffentlichen Interesse unabhängig zu handeln. Eventuelle Interessenkonflikte zu in den BfR-Kommissionen behandelten Themen müssen schriftlich festgehalten werden. Dazu unterzeichnen die Mitglieder eine entsprechende Erklärung, die im Internet veröffentlicht wird. Zusätzlich werden eventuelle Interessenkonflikte zu den in der Kommission behandelten Themen zu Beginn jeder Sitzung mündlich abgefragt. Dies wird im Ergebnisprotokoll vermerkt.

Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen, aus denen die wissenschaftliche Meinung und Beschlüsse der Kommissionen hervorgehen, werden der Öffentlichkeit über die Internetseite des BfR zugänglich gemacht. Die Beschlüsse der Kommissionen haben beratenden Charakter und fließen gegebenenfalls als wichtige Bezugspunkte in Bewertungen und Stellungnahmen des BfR ein.

Die Bewertung u.a. von diesen Vertretern der genannten Herstellerfirmen erfolgt in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen, Beiträgen oder Kommentierungen zu Bewertungsberichten. Auf den in der Abteilung erstellten gesundheitlichen Risikobewertungen zu den Wirkstoffen und formulierten Zubereitungen basieren Regulierungen und Maßnahmen des Risikomanagements in nationalen, europäischen und weltweiten regulatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahren gemäß:

der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM-VO),
der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO),
der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an P estizidrückständen (RHG-VO) sowie
der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO).

Die Forschung der Abteilung ist vorrangig auf die Unterstützung der regulatorischen Verfahren, aktuell insbesondere auf den Gebieten von „Kombinationswirkungen“ und „dermaler Absorption“, ausgerichtet.

Darüber hinaus erfolgt durch die Abteilung eine fachliche Beratung u.a. durch Vertreter von Pestizide-Herstellern der Bundesregierung bei der nationalen und europäischen Rechtsetzung zu Pestizid-Wirkstoffen, zur Zulassung der Produkte und zu den Pflanzenschutzmittel- und Biozidanwendungen. 

Kein anderes Pestizid wird weltweit so oft verkauft wie Glyphosat. 

IARC: "Glyphosat "wahrscheinlich" krebserregend".

Drei Stoffe - darunter das Herbizid Glyphosat und die Insektizide Malathion und Diazinon hat IARC als "wahrscheinliche" Karzinogene (Gruppe 2A) eingestuft. Darunter fallen Substanzen, die in Laborversuchen bei Tieren Krebs ausgelöst hatten und für die es bereits einige Hinweise darauf gibt, dass sie auch beim Menschen Krebs auslösten. Wenn epidemiologische Studien fehlen, es aber positive Resultate aus Tierversuchen gibt, meldet die IARC die Agentur für Krebsforschung (IARC) die Schadstoffe in der Gruppe 2B als "möglicherweise" krebserregend. So geschehen bei den Insektiziden Tetrachlorvinphos und Parathion, die zwar in den USA, nicht aber in der EU zugelassen sind.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) allerdings sieht das anders - und wertet bei seiner Einschätzung Leserbriefe von Mitarbeitern des Hersteller-Konzerns als Studien.

Das Europäische Parlament hatte 2009 eine starke Regulierung von chemischen Stoffen auf den Weg gebracht, die auf den Menschen wie Hormone wirken, sogenannten Endokrine Disruptoren. Darunter fallen z.B. eine Anzahl von Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Industrieverbände laufen dagegen Sturm und warnen vor Ernteverlusten beim Verbot dieser Pestizide. Das BfR argumentiert ganz ähnlich wie die Industrie und äußert in einem Positionspapier von 2011 "große Bedenken" wegen der "bedeutenden wirtschaftlichen Folgen".
Daneben beauftragt die EU-Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zum Thema zu erarbeiten. Das BfR ist eine Partnerorganisation der EFSA.
Die EFSA setzte dazu eine 18-köpfige Arbeitsgruppe ein. 8 Mitglieder haben Verbindungen zur Industrie, 3 haben bereits zu Gunsten der Industrie Stellung bezogen und nur 4 haben überhaupt wissenschaftlich zum Thema endokrine Disruptoren gearbeitet. Ergebnis der EFSA-Stellungnahme ist, dass die Substanzen wie "die meisten anderen Chemikalien" behandelt werden können.

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In den kommenden Monaten müßten in den USA und der EU die Zulassungen für Glyphosat neu beantragt werden, die Bewertung des BfR und der EFSA sind für die Erneuerung dieser Zulassungen maßgeblich. Welche Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit geht vom BfR und der EFSA aus, die der Meinung sind, dass Glyphosat  nicht gefährlich sei?n

Problematisch ist dabei, dass im BfR-Komitee zu Pestiziden mehrere Mitarbeiter von BASF und Bayer sitzen. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit derer, die von einer Zulassung von Glyphosat profitieren, ist äußerst fragwürdig. Gleiches gilt für die EFSA, wo 59% der Mitarbeiter laut einem Bericht der Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) Verbindungen zur Landwirtschafts-/Lebensmittelindustrie haben. Sowohl EFSA als auch das BfR wurden in der Vergangenheit für ihre fragwürdige Besetzung von Schlüsselpositionen in Expertengruppen kritisiert.
Es ist schockierend, dass für Toxikologie-Tests noch immer Tierversuche herangezogen werden, anstatt Toxicogenomik und menschliche Zellen oder in-vitro-Assay und intelligente kombinierte Teststrategien. Außerdem gibt es zahlreiche wissenschaftliche Alternativmethoden statt Tierversuchen.


1.Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), erwähnt Toxicogenomik ausdrücklich als Alternativmethode im Absatz 40:
(40) Die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Industrie und die anderen Beteiligten sollten weiterhin auf internationaler und nationaler Ebene einen Beitrag zur Förderung alternativer Prüfmethoden leisten, einschließlich computergestützter Methoden, geignete In-vitro-Methoden und auf der Toxikogenomik beruhender Methoden.
Die gemeinschaftliche Strategie zur Förderung alternativer Prüfmethoden ist ein vorrangiges Anliegen, und die Kommission sollte sicherstellen, dass sie dies im Rahmen ihrer künftigen Forschungsrahmenprogramme und -initiativen, wie dem Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren von 2006-2010 weiterführt.
Dabei sollten die Einbeziehung der Interessenvertreter und Initiativen, an denen sich alle interessierten Parteien beteiligen können, angestrebt werden.
Antidote Europe hat diese Methode in 2004 und 2005 erfolgreich durchgeführt. 30 Chemikalien wurden an menschlichen Zellkulturen getestet. Jedes Experiment wurde zwecks Bestätigung verdoppelt. Die genetischen Zellveränderungen, ausgelöst durch die Chemikalien, beweisen dem erfahrenen Wissenschaftler, dass diese Veränderungen die Entstehung von Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Alzheimer einleiten.
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In den USA werden mit dieser Methode etwa 100 Substanzen täglich mittels robotisierten Anlagen auf Toxizität überprüft. Die EC hat jedoch diese Methode für REACH als nicht validiert abgelehnt. Aber auch Tierexperimente wurden niemals validiert. Obwohl die Resultate für Menschen gelten, und die Methode hundertfach schneller und hundertfach billiger ist als Nagetierexperimente.

Tierexperimente sind natürlich für die Industrie vorteilhaft, da es dadurch leicht zu beweisen ist, dass eine Substanz z.B. nicht krebserregend ist oder keine Hormonaktivität aufweist.
Dazu wäre es ausreichend, die Substanz an der Mauslinie C57Bl (widersteht gut den Krebserregern) oder an der Mauslinie CD-1 (widersteht gut weiblichen Hormonen)  zu testen, während  die Mauslinie C3H hundertfach empfindlicher für  die Entstehung von Krebs ist.

Mit der Mauslinie C57BL/6J könnte man wiederum sehr gut beweisen, dass dieselbe Substanz sehr krebserregend ist und hundertfach verstärkte weibliche Hormonaktivität aufweist. 
Es gibt tausende bekannte Nagetierlinien, die es Toxikologen erlauben, eine Substanz als ungefährlich zu erklären und damit die Erlaubnis für dessen Verkauf zu erhalten.

Das wäre mit Toxikogenomik nicht möglich: Die Gene in den Zellen können nicht lügen!

Tierexperimente sind also nicht nur grausam, sondern auch eine Gelegenheit für immensen Schwindel, zum Nachteil von Millionen Verbraucher, welche sich später fragen, woher ihr Krebs, ihr Alzheimer, ihre Diabetes kommen.
Natürlich ist die Industrie dann nicht dafür verantwortlich, da die Prüfung der Toxizität gesetzmäßig ausgeführt wurde.

Im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition 1833/2013" zu Tierversuchen und der REACH Verordnung persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuss behandelt und für zulässig erklärt.

Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen.

Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH-Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind. 

Bei der Stellungnahme der EU Kommission vom 30.04.2014 wurden folgende Punkte nicht kommentiert:

Angeblich sorgt die REACH-Verordnung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Unsere Frage war: "Werden hier die hier die Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?"

Denn in Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen, trotzdem auf dem Markt.

Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:

…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt 
…wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
…mit Ausnahmegenehmigung

Wenn REACH der Garant für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sein soll, wie ist es dann möglich, dass in der REACH-Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?

Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:

karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, teratogen, persistent, bioakkumulativ und toxisch.

Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU-Bürger umgegangen?

Der deutsche Umweltverband BUND ließ jetzt stichprobenhaft neun Kinderspielzeuge auf Chemikalien untersuchen. Fazit: Fast alle sind belastet!
Neben fortpflanzungsschädigenden Weichmachern wiesen die Spielsachen nervenschädliches Toluol, krebsfördernde polyzyklische aromatische Verbindungen und das hormonell wirksame Nonyphenol auf.

In der Zeitung Le Monde stand am 06.07.15 der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" in dem der Kostenaufwand innerhalb der EU für durch Chemikalien hervorgerufene Erkrankungen, nämlich Erkrankungen der männlichen Geschlechtsorgane, Krebs, Übergewicht, Diabetes und Neurodegeneration jährlich 157 Milliarden Euro beträgt.
Die Endokrine Gesellschaft (Endocrine Society) berichtet am 26.02.15 auf der Internetplattform Science Daily: "Chemikalien, die als Endokrine Disruptoren wirken (EDZ), lösen gesundheitliche Störungen und eine Reihe von Krankheiten bei Menschen in der EU aus, die auf jährlich 150 - 260 Milliarden Euro geschätzt werden.

Quelle: Endocrine Society's Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism.


Haupterzeuger der Chemikalien: Die Chemische Industrie, die gleichzeitig Firmen unterhält zur Herstellung von Arzneimitteln und ihre Vertreter in den Kommissionen des BfR und der EFSA platziert hat.
Ironisch angemerkt : Heilmittel für Krankheiten, die sie offensichtlich selbst verursacht.
Ein ideales Geschäft.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Urban, Tierversuchsgegner BRD e.V.

Prof. Dr. Claude Reiss und  Dr. Andre Menache, Antidote Europe   

Rainer Gaertner,  Tierversuchsgegner BRD e.V.