Dieser Verein wird aufgelöst, deshalb nehmen wir keine Spenden mehr an.
Es gibt nicht nur, sondern besonders in Deutschland eine beliebte Verbindung aus Kapital, Staat und Handlangern. Erkennbar, wie EU-Gesetze usw. missachtet
und sogar gebrochen werden. Erkennbar auch an der fehlenden Umsetzung des Antikorruptionsgesetzes. Erkennbar auch an der mangelhaften Umsetzung des EU-Tierschutzgesetzes.
Es sieht nicht gut aus in diesen Ländern, die Armen werden ärmer, die Jungen werden immer zorniger und die Rechte ist auf dem Vormarsch, brutal, einfältig
und an der Spitze raffsüchtig. Das Desaster wird immer grösser werden mit Hilfe der verantwortlichen Politiker, die Konzerne mächtiger, das Volk dümmer.
Könnten Sie einem Tier so etwas antun?
Könnten Sie einem Tier so etwas antun?
Bestimmt nicht. Aber warum lassen Sie dann zu, daß andere Menschen das tun?
Jahr für Jahr werden in Europa unter dem Vorwand von "Forschung zum Wohle der Menschen" millionenfach unschuldige Tiere derartig barbarisch gefoltert, und
dies, obwohl es schon seit Jahren sichere Alternativmethoden gibt.
Bitte helfen Sie mit, diese sadistische Tierquälerei zu stoppen, und werden Sie Teil eines Netzwerkes, das medial, politisch und juristisch gegen die
verantwortlichen Politiker und Behörden vorgeht.
Andere Wege beschreiten:
Seit Jahrzehnten gehen Tierversuchsgegner auf die Straße und protestieren. Das machen wir auch.
Aber wir sehen auch, dass sich nichts ändert.
Im Gegenteil.
Die Zahlen der verbrauchten Tiere steigen beständig.
Aber es gibt Gesetze. Gesetze die die Tiere schützen sollen. EU Gesetze und nationale Gesetze. Diese Gesetze fordern wir ein.
Als Bürger. Jeder Bürger hat das Recht die Einhaltung bestehender Gesetze einzufordern.
Wir haben viele Aktionen gestartet, um die Behörden zu zwingen, die Geheimhaltung der Versuchstierindustrie zu durchbrechen.
Wir haben Anzeigen erstattet gegen Behörden, die Tierversuche über Jahrzehnte genehmigen ohne die Tierschutzgesetze zu
berücksichtigen.
Wir haben eine EU Petition gestartet, um die Tierversuche für REACH zu stoppen und sind auf eigene Kosten zweimal nach Brüssel und nach Berlin
gereist.
Unsere Petition gegen Tierversuche für REACH wurde am 16.4. 2015 vor dem Petitionsausschuss in Brüssel erneut verhandelt. Im Kampf gegen Tierversuche
werdenwir evtl. später nochmals zum EU-Petitionsausschuss nach Brüssel fahren müssen, denn dort wird über das Schicksal von Millionen von Tieren
entschieden.
Wir werden wieder da sein, denn wir wollen die Tiere nicht im Stich lassen.
Die Tierversuchszahlen steigen unaufhörlich an. Sie leiden In den Instituten der Pharmaindustrie, an den Universitäten und nicht zuletzt den Auftragslabors,
die um des Profites willen, jährlich tausende Primaten, Hunde und alle möglichen Tierarten vergiften.
Lasst uns jetzt dagegen aufstehen. Wir brauchen auch Ihre Hilfe.
Lassen wir die Tiere nicht im Stich. Gerichtskosten, Verwaltungsgebühren, Kosten der juristischen Auseinandersetzung belasten uns sehr.
Möchten Sie sich mehr darüber informieren:
http://tierfreundeohnegrenzen.jimdo.com/
Verfassungsbeschwerde gegen
1. den Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm vom 28.05.2015 2. den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 07.01.2015 3. den Bescheid der Staatsanwaltschaft Bochum vom 03.09.2014, eingereicht durch Rechtsanwalt D. S. (unterstützt durch die MUT-Partei)
Politik, Behörden und Gerichte wollen uns weis machen, dass wir als Bürger keinerlei juristische Rechte haben, um Tiere zu schützen - angeblich fehlt uns dafür
etwas Wesentliches: die sogenannte Verletzteneigenschaft.
Egal auf welche Mißstände wir stoßen, in der Massentierhaltung, Versuchslabore oder in der Nachbarschaft: wir selbst wurden angeblich nicht verletzt, sind also
persönlich nicht betroffen.
Das stimmt aber nicht! Jeder Mensch mit Mitgefühl gerät doch in inneren Aufruhr, wenn er Zeuge von Tierquälerei wird oder davon erfährt, wie auch immer. Zwar besagt
Abschnitt 1 des Bundestierschutzgesetzes, daß:
wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen hat,
2. die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken darf, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leidn oder Schäden zugefügt werden,
3. über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muß,
und all das ist bei COVENCE und auch in anderen Tierversuchslaboratorien nicht der Fall, wie durch Undercover-Recherchen bewiesen wurde.
Der lange Instanzenweg, den ich zusammen mit Jocelyne Lopez (später kam Sandra Lück hinzu) gegen diesen offensichtlichen Rechtsbruch beschritten habe, scheiterte
bisher daran, daß eine korrekte Umsetzung des Tierschutzgesetzes offensichtlich politisch nicht gewollt ist, wirtschaftliche Interessen gehen vor.
Nachfragen und spätere Beschwerde bei der zuständigen Tierversuche genehmigende Behörde LANUV, Recklinghausen, wurden abgelehnt.
Strafanzeige - ohne Ermittlungen eingestellt!
Beschwerde beim Generalstaatsanwalt wegen Nichtverfolgung der Anzeige wurde abgelehnt!
Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm wurde abgelehnt.
Rechtssicherheit sieht anders aus.
Ich kann und werde mich mit dieser Situation nicht abfinden!
Damit sich daran grundlegend etwas ändert, habe ich andere Wege gewählt und Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, und
danke allen, die mir hierbei mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben, hier vor allem ist Bettina Jung zu erwähnen, die eine entsprechende Demonstration am 01.08.2015 vorbildlich veranstaltet
hatte.
Öffentliche Anhörung von "S top Vivisection" am 11.Mai 2015
"Stop Vivisection" Ist eine von 3 Europäischen Bürgerinitiativen.
Ihr Ziel ist die Aufhebung der Direktive 2010/63 EU, die eigentlich den Schutz der Tiere in der wissenschaftlichen Forschung garantieren soll und dabei total
versagt, um eine neue Verordnung im Sinne des Tierschutzes und der Gesundheit der Europäischen Bürger zu schaffen.
Dazu gab es am 11. Mai 2015 ein öffentliches Hearing im Europäischen Parlament in Anwesenheit von Prof. Claude Reiss, Dr. Andre Menache und Gianni
Tamino für "Stop Vivisektion" und 4 Auschüssen des Europäischen Parlaments.
Der Ausschuß für Umwelt, Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, der Auschuß für Industrielle Forschung und Energie, der Ausschuß für Landwirtschaft und
ländliche Entwicklung und der Petitionsauschuß, dem zur Zeit zwei wichtige Petitionen vorliegen, eine davon die Petition "Tierversuche für REACH zu stoppen", von Gisela Urban und
Gabriele Menzel (Tierfreunde ohne Grenzen e.V.) mit dem Ziel, Tierversuche abzuschaffen.
Das Hearing dauerte etwa dreieinhalb Stunden. In dieser Zeit kamen sowohl die Sprecher von "Stop Vivisektion" zu Wort, Sachverständige, Vertreter der Kommission und
offensichtliche Befürworter der Vivisektion.
Geleitet wurde das Hearing vom Vize- Präsident der Europäischen Kommission Herr Jyrki Katainen.
Bei der Anhörung ging es weniger um das Leiden der Tiere in den Versuchen, als vielmehr darum, ob das Tier ein taugliches Modell für menschliche Erkrankungen ist oder ob der
Versuch, die Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen zu übertragen vielmehr fahrlässig und gefährlich ist, was die steigenden sog. Zivilisationskrankheiten eindrücklich
zeigen.
Die Standardkommentare der Politiker, die sich zu Wort meldeten, drückten in erster Linie Bedauern und auch Kritik an der hohen Zahl der Tierversuche in der Europäischen
Union aus, insgesamt fast 12 Millionen pro Jahr. Mehrfach hörte man die Frage, ob es zum jetzigen Zeitpunkt genügend Alternativen gäbe, um schon aus dem Tierversuch auszusteigen. Das sei zur Zeit
nicht möglich und deshalb begrüße man die Direktive und äußerte Befürchtungen, dass die Forschung in Länder außerhalb der Union abwandere und dort die Tiere ohne den großartigen Schutzschirm der
Union noch mehr gequält würden.
Die Directive schreibe zwingend das Prinzip der 3R vor, replace (ersetzen), reduction, (reduzieren) und refine (verfeinern).
Dazu argumentiert "Stop Vivisection" : Die Berufung auf die 3R als Mittel, um den
Tierschutz und die Tierversuche zu verbessern, hat sich als Sackgasse erwiesen. Seit ihrer Gründung vor 56 Jahren, sind die 3R Prinzipien keineswegs in der Lage gewesen, um
Tierversuche zu reduzieren, noch machen sie sie respektabel oder wissenschaftlich ausreichend.
Im Gegenteil: durch die unkontrollierte Verwendung von genetisch veränderten Tieren gab es einen deutlichen Anstieg der
Nutzung von Tieren.
Weitere Kommentare während dieses Hearings:
Tierversuche = Unlauterer Wettbewerb gegenüber der Alternativforschung
Es sind nur Behauptungen, dass Tierversuche auf den Menschen erfolgreich übertragen werden können - genießen sie
diese Behauptungen mit Vorsicht.
Tiermodelle schaden den Menschen und der seriösen Wissenschaft
Die Grundlage dieser Behauptung muss grundlegend geändert werden, sonst hätten wir nicht 12 Millionen Tierversuche jährlich.
Es müssen deshalb dringend Arbeitsgruppen gebildet werden, die die Umsetzung des EU Tierschutzgesetzes in allen EU Ländern überwachen.
Die Argumente der Pharmaindustrie und deren Befürworter, man müsse mit Tierversuchen auf andere Länder ausweichen, die keine strengen Tierschutzgesetze kennen muss
man entgegensetzen das diese Medikamente bzw. Produkte nicht auf den europäischen Markt gelangen dürfen.
Die Ethikkommissionen werden dominiert von Firmen, die Interesse an den Tierversuchen haben.
Francoise Barre-Sinoussi, forscht seit 30 Jahren an Primaten. Nannte sich selbst eine "AIDS" Frau.
Erwiderung auf die Rede von Francoise Barre-Sinoussi von Prof Reiss: Ich möchte hierzu wissenschaftliche Daten vortragen. Die Affen tragen den Virus
SIV, der Mensch den Virus HIV, diese sind grundverschieden.
Dr. Barre-Sinoussi, angeblich Sprecherin der Pharmaindustrie, macht seit 30 Jahre vergebliche Versuche an Primaten.
Er zitierte einen Pharmavertreter der sagte: Aidsforschung ist für uns jährlich ein 36 Milliarden Dollar Geschäft: Wir sägen uns nicht den Ast ab, auf dem wir
sitzen.
Eine Sprecherin der Human Society E. Mc Ivor, führte aus:
Die Entwicklung von Medikamenten steckt in der Krise, weil Tiermodelle mit menschlichen Krankheiten die künstlich hervorgerufen werden, nicht funktionieren.
2% der 11.5 Millionen Tierversuche gelten als schwerwiegend. Es gibt eine lange Liste:
Elektroschocks, komplette Isolation, Herzstress, Schwimmstress, menschliche Depressionen werden durch Isolation simuliert, deshalb müssen TV vollständig ersetzt
werden.
Es muss überprüft werden, ob die Ziele erreicht wurden.
Man sollte ein Europäisches Referenzlabor einrichten, um Tierversuche vollständig zu ersetzen,
damit die EU Bürger wissen, was hinter den hermetisch abgeriegelten Laboren passiert. Hier herrschen große Probleme mit der
Transparenz.
Der EU Parlamentarier Stefan Bernhard Eck verwies darauf, dass Tiere fühlende Lebewesen sind und keine
Produktionseinheiten. Den Wählern wird vor jeder Wahl versprochen, etwas gegen die Tierversuche zu unternehmen. Die Bürger sind mehrheitlich gegen Tierversuche. Wenn die EU Kommission den
Bürgerwillen ignoriert, wird die Kluft zwischen Politikern und Wählern immer grösser. Die Politk-Verdrossenheit nimmt immer weiter zu. Die Europäische Union sollte eine Wertegemeinschaft sein,
deshalb muss die EU Directive dringend reformiert werden.
Denn sie hilft den Pharmakonzernen und Vivisektoren, nicht den Tieren.
Forschung ja - Tierversuche nein.
Es fehlt am politischen Willen, Schwachstellen zu beseitigen.
Kommentare von Zuhörern:
Die Bundesvorsitzende der deutschen "Tierschutzpartei " Bettia Jung:
" Ich glaube ich habe heute in den seelischen Lobbyisten- Abgrund in Brüssel gespäht. Sicher 20 internationale "STOP VIVISECTION"-Supporter waren bei der Hearing dabei. Wir
haben auch gute Parlamentarier-Reden gehört. Sehr gute sogar.
Aber, will man dem Rest glauben, sind wir schon im Tierrechtshimmel. Das Schlimmste, da nun die Macht der Petition erkannt wird....zwei Aussagen von Parlamentariern ins
Mikro!!!
1.) TTIP könnte helfen, Tierversuche zu verringern.
(wegen der Kontrollfunktion, nämlich, ...)
2) Der belgische EU Abgeordnete Marc Tarabello sagte, man müsse aufpassen, wohin diese Form des Volksbegehrens führt...Nachher kommt noch einer auf die Idee, eine Petition
zur Wiedereinführung der Todesstrafe zu starten!!! ...und bekommt 1 Million Stimmen zusammen. Sollen wir die dann einführen?
Am Ende des Hearings fragten wir Prof Reiss: Wie sind sie mit dem Ergebnis des heutigen Hearings zufrieden?
Er fand es enttäuschend, weil er gemerkt hat, dass der grösste Teil der EU Parlamentarier wahrscheinlich das Bürgerbegehren ablehnen wird, da sie
von der Pharmalobby beeinflusst sind.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr
Abgeordneter,
am 3. März 2015 wurden aufgrund der Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ der Europäischen Kommission 1.173.131 behördlich verifizierte Unterschriften von EU-Bürgern/innen aus allen 28
Mitgliedsstaaten übergeben, die sich gegen Tierversuche aussprechen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, findet am 11. Mai 2015 ein gemeinsames Hearing mehrerer Ausschüsse zum Thema
Tierversuche statt.
Ich möchte Sie hiermit herzlich bitten, sich dezidiert gegen die Beibehaltung der Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU auszusprechen und im Europäischen Parlament eine unmissverständliche
Position für eine humane und versuchstierfreie Forschung einzunehmen, denn diese Richtlinie, die den Schutz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke zum Ziel haben sollte, hat den Namen,
den sie trägt, nicht verdient.
Neben den einzelnen Artikeln des Gesetzes, ist Anhang VIII sehr deutlich in der Darstellung von Verfahren mit extremen Leiden und
Ängste. Das Gesetz räumt ein:
* die Wiederverwendung von Tieren, die
bereits einem Verfahren unterzogen wurden, das schwere Schmerzen, Ängste oder ähnliche Leiden verursacht;
* Toxizitätstest,s an dem der Tod der
Endpunkt ist oder Todesfälle zu erwarten sind und schwere patho-physiologische Zustände hervorgerufen werden;
* Zuchttiere mit genetischen
Störungen, wo eine schwere und anhaltende Beinträchtigung der allgemeinen Gesundheit zu erwarten ist;
* Verwendung von Stoffwechselkäfigen mit
schwerer Einschränkung der Bewegungsfreiheit über einen längeren Zeitraum; * unausweichliche Elektroschocks;
* Immobilisierung um durch Stress
zu Magengeschwüren oder Herzversagen zu induzieren;
* Forced Swim oder Leistungstests
mit Erschöpfung als Endpunkt usw.
Tierversuche sind grausam. Die Mehrheit der EU Bürger
lehnt Tierversuche ab. Eine repräsentative Studie der EU zum Thema: „Einstellung der Bevölkerung ausgewählter europäischer Länder zu Tierversuchen“ ergab, dass sich 89% der Befragten
dafür aussprachen, die neue „Tierversuchsrichtlinie“ solle alle Tierversuche verbieten, die Leiden oder Schmerzen hervorrufen.
Die Tierversuchsrichtlinie 2010/63 EU ist durch
eine große Täuschung der Öffentlichkeit zu Stande gekommen, dass zumindest in Deutschland die Tierschutzvereine und Tierschützer aufgefordert wurden, bei der EU Kommission eine
Novellierung der Richtlinie 86/609/EWG einzufordern, da diese veraltet wäre und dem Tierschutz nicht gerecht würde.
Es wurde in Aussicht gestell,t Versuche an
Primaten ganz zu verbieten.
Der Verein Ärzte gegen Tierversuche schreibt
heute darüber:
" Der beste Schutz von Tieren ist, nicht in den Labors gequält und getötet zu werden. Wenn es nach uns ginge,
müsste die Richtlinie oder auch das deutsche Tierschutzgesetz nur einen Satz enthalten: »Tierversuche sind ausnahmslos verboten«.
Die Neufassung der Richtlinie wäre eine fantastische Chance gewesen, endlich einmal wesentliche Schritte voran zu kommen und, solange es noch Tierversuche gibt, wirksame Einschränkungen
bei Tierversuchen gesetzlich festzulegen. Doch die Politik ist vor der einflussreichen und finanzstarken Tierversuchslobby eingeknickt."
Sehr geehrte Damen und
Herren, wir als Bürger Europas wünschen uns Abgeordnete, die nicht vor einflussreichen und finanzstarken Lobbyverbänden einknicken.
Als mündige und
aufgeklärte Bürger lehnen wir Tierversuche aus ethischen und moralischen Gründen ab. Wir wollen auch nicht "mehr Schutz" für die der Wissenschaft ausgelieferten Tiere, sondern
eine moderne Forschung ohne Tierleid.
Bitte nehmen Sie, als
unsere Volksvertreter, das zur Kenntnis.
Energische Wege gehen - weg mit den Tierversuchen für REACH, da es tierversuchsfreie Methoden dafür gibt.
Andere Wege beschreiten:
Seit Jahrzehnten gehen Tierversuchsgegner auf die Strasse und protestieren. Das machen wir auch.
Aber wir sehen auch, dass sich nichts ändert.
Im Gegenteil.
Die Zahlen der verbrauchten Tiere steigen beständig.
Aber es gibt Gesetze. Gesetze die die Tiere schützen sollen. EU Gesetze und nationale Gesetze. Diese Gesetze fordern wir ein.
Als Bürger. Jeder Bürger hat das Recht die Einhaltung bestehender Gesetze einzufordern.
Wir haben viele Aktionen gestartet,um die Behörden zu zwingen, die Geheimhaltung der Versuchstierindustrie zu durchbrechen.
Wir haben Anzeigen erstattet gegen Behörden, die Tierversuche über Jahrzehnte genehmigen ohne die Tierschutzgesetze zu berücksichtigen.
Wir haben eine EU Petition gestartet, um die Tierversuche für REACH zu stoppen und sind auf eigene Kosten zweimal nach Brüssel und nach Berlin gereist.
Unsere Petition gegen Tierversuche für REACH wird am 16.4. 2015 vor dem Petitionsausschuss in Brüssel erneut verhandelt.
Wir werden wieder da sein, denn wir wollen die Tiere nicht im Stich lassen.
Lt. Ärzte gegen Tierversuche wurden bei der Firma Covance in Münster 500 Affen zum Teil auf besonders qualvolle Weise getötet. Die Ärzte gegen
Tierversuche e.V. und die Tierbefreier e.V. stellten schon vor Jahren Strafanzeige. Die Verantwortlichen der Firma haben sich nach Ansicht der Ärztevereinigung der Tiermisshandlung und der
Tiertötung schuldig gemacht und damit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Die Umstände der Affentötung wurden erst durch die Aussage eines ehemaligen Tierpflegergehilfen aufgedeckt. Dieser hatte fünf Jahre lang im
Tierversuchslabor Covance gearbeitet und berichtete jetzt über die Zustände dort. Die insgesamt etwa 1.500 Primaten, meist Javaneraffen und andere Makaken, werden größtenteils einzeln in
kleinen Metallkäfigen von 80x80 cm Größe gehalten. Für etwa 500 Tiere bestand nach Aussage des Zeugen im Jahr 2000 keine Verwendung, so dass sie aus Kostengründen beseitigt werden sollten. Als
Tötungsgrund wurde ein Verdacht auf Tuberkulose vorgeschoben, berichtete der Tierpflegegehilfe. Bei einem Teil der Affen erfolgte die Tötung durch Injektion eines zugelassenen Mittels. Als dieses
aufgebraucht war, wurde auf andere im Labor vorhandene Wirkstoffe zurückgriffen. So wurden Affen mit Formalin getötet, einer Substanz ,die für eine Tötung von Tieren völlig ungeeignet ist. Die
Tiere starben unter erheblichen Schmerzen und Leiden erst nach einem lang andauernden Todeskampf.
»Auch wenn der schreckliche Tod der Tiere schon länger her und nicht mehr rückgängig zu machen ist - die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen
werden«, fordert Dr. med. vet. Corina Gericke von den Ärzte gegen Tierversuche.»Wenn Tiere in Tierversuchen leiden und sterben ist das immer schrecklich ,nicht nur aus ethischen Gründen, sondern
auch, weil Tierversuche eine ungeeignete und unwissenschaftliche Forschungsmethode sind. Wenn aber uns besonders nahestehende Tiere wie Primaten auf so grausame Weise umgebracht werden, ist das
ein Skandal.«
Undercover-Recherche bei Covance dokumentiert Tiermisshandlungen. Wenige Monate nach der Strafanzeige durch die Ärzte gegen Tierversuche machte
die Firma Covance erneut Schlagzeilen. Einem Journalisten war es im Auftrag der britischen Organisation BUAV gelungen, als Tierpflegehelfer getarnt, mehrere Monate die Zustände in dem Labor
filmisch festzuhalten. Die Dokumentaraufnahmen wurden im Dezember 2003 in der ZDF-Sendung »Frontal 21« vor einem Millionenpublikum ausgestrahlt. Die Reaktionen der Bevölkerung über die
unglaubliche Grausamkeit mit der die Affen bei Covance behandelt wurden, waren von Entsetzen und Ablehnung geprägt. Die Aussage des Tierpflegers, auf die sich die Strafanzeige der Ärzte gegen
Tierversuche stützte, schien durch die neuen Beweise bestätigt zu werden. Doch was dann folgte war eine Farce, ein Skandal, der in der bundesdeutschen Geschichte sicher seinesgleichen sucht.
Justiz und Behörden (bis auf wenige Ausnahmen) und sogar die Medien beugten sich vor den wirtschaftlichen Interessen des Tierlabors, die Grundfesten unserer Demokratie, nämlich das Recht auf
Meinungs- und Pressefreiheit, wurden ausgehebelt, Tierrechtler wurden kriminalisiert und mundtot gemacht, eine juristische Fehlentscheidung folgte der anderen. Und bei Covance blieb alles beim
alten, durften die Affen - jetzt mit amtlicher Erlaubnis - weiter gequält werden.
Im Zuge der Covance-freundlichen Gerichtsentscheidungen wurde auch die Strafanzeige der Ärzte gegen Tierversuche am 11. März 2004 von der Staatsanwaltschaft
Münster eingestellt. Begründung: Es seien nicht 500, sondern nur 180 Affen getötet worden, außerdem sei dies im November 1999 und nicht Anfang 2000 passiert. Ein »vernünftiger Grund« für die
Tötung habe in Form eines Tuberkuloseverdachts vorgelegen.
Die Ärzte gegen Tierversuche legten Beschwerde ein, da es neue Erkenntnisse gab, nach denen bei der Tötungsaktion zwei Affen als »Lieblingstiere« von
Mitarbeiterinnen aufgespart worden waren. Bei einem tatsächlichen Tuberkuloseverdacht hätten alle Tiere getötet werden müssen. Die Staatsanwaltschaft schenkte auch diesmal den Ausführungen von
Covance Glauben und lehnte die Beschwerde am 07.05.04 ab. Angeblich gehörten die beiden in Frage stehenden Affen nicht dem Kreis der TBC-verdächtigen Tiere an. Darüber hinaus verweigerte die
Staatsanwaltschaft Münster dem Anwalt der Ärzte gegen Tierversuche unter Hinweis auf angergehen oder Verbrechen verpflichtet ist, Ermittlungen
einzuleiten".
Da weiterhin Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Haltung der Tiere bei der Fa. Covence vorliegen, ist erneut Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft Bochum gegen die Tierversuche genehmigende Behörde LANUV NRW von Gisela Urban am 04.08.2014 gestellt worden.
Kein Mensch kann das Zusammenpferchen von 3 erwachsenen Makaken bzw. von 3 Muttertieren mit jeweiligem Nachwuchs in winzigen „Gruppenkäfigen“ mit den
Maßen
2,48 m hoch x 1,51 m breit x 1,51 m tief als die vom TierSchG in §§ 2 und7 verbindlich vorgeschriebene artgerechte Haltung mit Berücksichtigung des
artgemäßen Bewegungsbedarfs erkennen - kein Mensch kann das erkennen. Dies gilt auch für die Haltung der Marmosetten. Diese Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft Bochum
eingestellt.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft Bochum, Strafanzeigevon Gisela Urban einzustellen, da keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte
für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestünden, ist aus meiner Sicht völlig unhaltbar. Wie ich es detailliert in der Anlage 3 meiner Strafanzeige dargelegt habe, sind aus der Antwort vom
25.07.2014 auf meine Bürgeranfrage durch die Behörde LANUV NRW Verstöße gegen §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bzgl. den Haltungsbedingungen der Tiere im Affenlabor Covance ersichtlich. Am 15.11.2015 wurde
Beschwerde und Widerspruch bei der Generalsstaatsanwaltschaft Hamm eingelegt mit Kopie an das zuständige Justizministerium Düsseldorf. Auch das Justizministerium NRW hat mit Schreiben vom
02.03.2015 mitgeteilt, dass ein Bescheid nicht mehr in Aussicht gestellt wird.
Das Justizministerium ist in keinster Weise auf meine Argumente in meinem Widerspruch eingegangen: "Ich erinnere daran, dass ich aufgrund § 258 StGB
„Strafvereitelung“ Strafanzeige erstattet habe, wonach jeder Bürger verpflichtet ist, festgestellte Verstöße gegen geltende Gesetze anzuzeigen, sonst macht er sich selbst strafbar (bis zu 5
Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe).
Somit wird mir und meinem kleinen Tierschutzverein u.a. nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg bleiben.
Dafür müsste ich aber einen Rechtsbeistand haben. Vermutlich würden ca. 3000 - 5000 € Kosten auf mich zukommen. Ich suche
nun auf diesem Wege Spender, damit den Tieren endlich Gerechtigkeit widerfährt. Der Verein Tierfreunde ohne Grenzen e. V. ist gemeinnützig und kann Spendenbescheinigungen ausstellen.
Übergabe der Petition gegen Tierversuche im LPT Hamburg an Dr. Soltau, verantwortlich für die Genehmigungen der Tierversuche dort:
Kurz vor Abschluß der VA möchte ich hier noch einige Bilder (professionell von Heike Ross angefertigt) unserer erfolgreichen "Frontkämpfer" präsentieren.
Danke Heike, danke allen, die dabei waren!
Zur weiteren Info hier auch noch der Text unserer Pressemitteilung in dieser Sache:
Die höchst umstrittene Tierversuchsanlage LPT Hamburg war seit Jahren schon das Ziel von Demonstrationen und Mahnwachen - Aktionen, die stets vor den
hermetisch geschlossenen Toren endeten und die Betreiber offenbar ungerührt ließen: Das sinnlose Foltern ging und geht weiter! Heute beschritten die Tierrechtlerinnen Britta Rehr (AG Hamburg
der Ärzte gegen Tierversuche) Gisela Urban (Petitions- Initiatorin und politische Fachberaterin) Bettina Jung (1. Vorsitzende des LV HH und Bundesvorstandsmitglied der MUT/ Tierschutzpartei)
und Ingrid van Bergen (Schauspielerin, Tierrechtlerin und Ehrenmitglied der MUT/ Tierschutzpartei) einen anderen Weg: Mittels ca. 3.500 Unterstützer-Unterschriften, welche sie in zwei
Petitionen binnen kürzester Zeit gesammelt hatten, baten sie die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachbereich Veterianärwesen, die für Genehmigung und Kontrolle der Tierversuche
zuständig ist, um Beantwortung eines Fragenkatalogs. In sehr konstruktivem Gespräch mit dem Verantwortlichen Leiter der Behörde Herrn Dr. Buschhausen- Denker wurden zunächst Detailfragen
geklärt. Alle weiteren anwesenden 7 UnterstützerInnen durften, obwohl nicht im Vorwege angemeldet, in den Besprechungsraum der Behörde. Der eingereichte Fragenkatalog wird hiernach in Kürze
von der Behörde entsprechend der Möglichkeiten bearbeitet werden. Von den sich hieraus ergebenden Antworten machen die Tierrechtsaktivistinnen dann ihre weiteren Schritte
abhängig.
Fotos: Copyright Heike Ross
Am 23. Februar 2015 um 15.30 Uhr wurde diese Petition durch Britta Rehr, Gisela Urban, Bettina Jung und Ingrid van Bergen an Frau Dr. Soltau übergeben werden.
https://www.facebook.com/gisela.urban.14
Am 28.01.2015 per Mail an die LANUV NRW geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir mitgeteilt, daß Ihre Behörde Genehmigungen für Tierversuche an der Universität Bochum erteilt.
Ich beziehe mich auf das IFG NRW und LDI NRW und bitte um Mitteilung folgender Informationen:
1. Anzahl, Art und Herkunft der verwendeten Tiere.
2. Seit wann werden Versuche für die jeweiligen Forschungsvorhaben genehmigt, sowie Dauer des Forschungsvorhaben und ggf. Verlängerungen.
3. Beschreibungen der Tierversuche und Verbleib der Tiere nach Abschluß des Versuchsvorhaben.
4. Forschungszweck und angestrebter Nutzen für die jeweiligen Forschungsvorhaben.
5. Auskunft über die Haltung der Tiere:
a) ausführliches Fotomaterial über die Haltung der der jeweiligen Tierarten
b) Maße der Käfige bzw. Zwinger bzw. Zellen für die jeweilige Tierarten
c) Anzahl der Tiere pro Käfig bzw. Zwinger bzw. Zellen für die jeweiligen Tierarten
d) Werden Tiere in Einzelhaltung gehalten?
Ich berufe mich auf ein starkes öffentliches Interesse angesichts der aktuell in den Medien laufenden Debatte um Tierversuche im Land NRW und bitte
dementsprechend um Gebührenbefreiung.
Für eine Auskunftserteilung innerhalb eines Monats danke ich Ihnen im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
Kalle Greve
Eine Gruppe von Tierversuchsgegnern hat am Donnerstag-Nachmittag (18.12.2014) energisch vor dem LPT-Versuchslabor in Hamburg, Redderstr. 8 gegen die Tierversuche protestiert.
Eine Gruppe von Tierversuchsgegnern hat am Donnerstag-Nachmittag (18.12.2014) energisch vor dem LPT-Versuchslabor in Hamburg, Redderstr. 8 gegen die Tierversuche protestiert.
Die Teilnehmer riefen u.a. Parolen wie "Schämt Euch". Verschiedene Tierrechtsgruppen, darunter die Kampagne "LPT-Schließen", hatten im Internet zu der Demonstration aufgerufen. Ich bin aus Bochum
und diesem Ruf zum 2. Mal nachgekommen, um diese tollen Tierrechtler/Tierschützer zu unterstützen.
Die Demonstranten haben sehr viel Respekt verdient, sie stehen bei jedem Wind und Wetter dort vor diesem "Höllenlabor", um gegen diese
Barbareien zu protestieren, und die Menschen auf diese Greueltaten aufmerksam zu machen.
Tag für Tag werden dort Tiere gefangen gehalten, gequält und getötet.
Demonstration vor den Toren des LPT in Neugraben, diesmal an einem Dienstag (23.12). Die LPT-Mitarbeiter haben weder Respekt vor dem Leben, noch
teilen sie andere moralische Grundüberzeugungen. Während wir oft mit sehr wenigen Menschen und knapp 100 Meter von dem Einfahrtstor entfernt friedlich demonstrierten, wurde und wird im
Inneren ein Massaker an lebendigen Tieren angerichtet, was sich jeglicher Sprachfindung entzieht und auf unseren Schildern nicht abgebildet werden kann. Daher ist es wichtig, dass der öffentliche Druck wie auch die öffentliche Verachtung gegenüber jener Tierqual steigen müssen. Daher die Bitte um zukünftige
Teilnahme und Öffentlichkeitsarbeit von Menschen mit Herz. Wer nichts gegen die Grausamkeit an Tieren unternimmt, macht sich schuldig und verwehrt sein Recht auf Glück. Danke an die
freien Initiativen wie auch an Jasmin, die in diesem Jahr einen kontinuierlichen Protest beflügelt hat. Hoffen wir, dass aus jenem bald eine Bewegung in 2015 erwächst.
DANKE.
Meine Klagen gegen die LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind heute für mich erfolgreich beschieden worden:
Der Informationsfreiheit durch transparente und niedrige Gebühren gem. dem IFG ist erfolgreich vom Gericht geholfen worden:
Heute, am 31.10.2014, wurden die verwaltungsgerichtlichen
Verfahren wegen Gebührenbescheide der LANUV - Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW i.S. Durchführung von Primatenversuchen in der Ruhr-Universität Bochum (RUB) - im
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, Sitzungssaal VI, Erdgeschoss verhandelt mit dem Ergebnis, daß
der Gebührenbescheid in Höhe von 105 Euro der LANUV NRW vom 27.07.2012
aufgehoben wurde,
der Gebührenbescheid in Höhe von 200 Euro der LANUV NRW vom 18.10.2012
aufgehoben wurde und
der Gebührenbescheid in Höhe von 124 Euro der LANUV NRW vom 20.11.2012
auf 20 Euro festgelegt worden ist.
Sobald mir die entsprechende Urteile und Protokolle vorliegen, werde ich
weiteres hier berichten.
http://www.liveleak.com/view?i=132_1413931983
In Stuttgart wurde gestern
während der Großdemo gegen Tierversuche am MPI in Tübingen ein Zeichen gesetzt: Stoppt Folter und Leid der Versuchstiere! Es war eine starke Demo
23.10.2014 - Informatives über die gesetzlich verankerte Informationsfreiheit
13 Jahre nach Verabschiedung des IFG NRW haben sich die technischen Möglichkeiten der
Datenbereitstellung massiv gewandelt und auch die EDV-gestützte Verwaltung hat sich weitgehend
etabliert. Es spricht also vieles dafür, dem Vorbild Hamburg zu folgen und den nächsten Schritt weg
von einem Zugang zu Informationen auf Antrag, hin zu einer pro-aktiven Veröffentlichungspflicht
zu gehen. Die Veröffentlichung sollte integrierter Bestandteil des Verwaltungshandelns sein, sofern
nicht eng definierte Ausnahmetatbestände greifen. Zu diesem Zweck sollte ein elektronisches
Informationsregister errichtet werden, dass zentral geführt und allgemein zugänglich ist.
Bereits angedeutet wurde, dass sich die technischen Möglichkeiten zur Bereitstellung von Daten seit
Einführung des IFG NRW immens verbessert haben. Insofern ist es im Sinne des Bürgers, den
Zugang zu letztlich durch Steuergelder finanzierten Daten zu erleichtern. Dies führt, sobald die
Veröffentlichung von Daten immanenter Bestandteil des Verwaltungshandelns geworden ist,
voraussichtlich eher zu Kosteneinsparungen als zu höheren Kosten. Denn Recherche und
Zusammenstellung von Informationen nach IFG können nach und nach entfallen.
Gebühren wirken häufig als erfolgreiche Abschreckung. Es ist für Antragstellende nur schwer
vorherzusehen, ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen. Zumal häufig unklar ist, welchen
Mehrwert die Information für die fragende Person hat.
Die Einnahmen durch Gebühren sind in der Regel keine Beträge, die geeignet sind
Verwaltungsaufwand abzudecken oder Staatseinnahmen zu stärken. Das Recht auf Information ist
ein Menschenrecht, Grundrechte dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen. Gebühren haben einen
stark abschreckenden Charakter und wirken den Zielen des Gesetzes (vgl. § 1) diametral entgegen.
Daher sollte auf die Erhebung von Gebühren ganz verzichtet werden, bzw. nur eine geringe Gebühr erhoben werden.
Demonstration gegen Tierversuche bei LPT, Redderweg 8, 21147 Hamburg-Neugraben, am 31.07.2014
Am 31.07.2014 habe ich mich früh
aufgemacht, um den Reisebus nach Hamburg zu erreichen und um an der Demonstration gegen Tierversuche bei LPT Hamburg, teilzunehmen. Meine Weiterfahrt in Hamburg begann gleich mit der Frage: Mein
Gott, welche S-Bahn muß ich nun nehmen, um in den Hamburger Südwesten zu kommen?
Kurz entschlossen habe ich dann
lieber ein Taxi genommen, was sich im Nachhinein als positiv herausgestellt hatte: der nette Taxifahrer war sehr interessiert an den Grund meines Besuches. An den Redderweg angekommen
zeigte er sich beeindruckt von den Demonstranten und zeigte kein Verständnis, daß man Tiere des Profits wegen quält und tötet. Ich habe ihn dann darüber aufgeklärt, daß LPT eines der größten
deutschen Auftragslabore ist, und das seit Jahrzehnten.Kein Tier verläßt dieses Labor lebend. Er hatte noch nie davon gehört, will sich später meine Hompage http://tierfreundeohnegrenzen.jimdo.com/aktuelles/ansehen und diesen Artikel ausdrucken, um ihn an seine Kollegen verteilen zu
können.
Bei brütender Hitze stand ich später
mit ca. 15 Aktivisten vor diesem Tierversuchslabor, ein verstörender Anblick für mich, einer der häßlichsten Orte Hamburgs, obwohl malerisch eingebettet in einem gutbürgerlichen
Wohnviertel, etwas weiter gegenüber liegt ein Kindergarten!!!
Später kamen sie aus dem Labor
herausgefahren, die Herren und Damen Vivisektoren, mit versteinerten Gesichtern bei unserem Anblick.
Beim Anblick dieser Gesichter fragte
ich mich, was sind das für Menschen, die tagtäglich von morgens bis abends ihr Geld mit dem Quälen und Töten unschuldiger Tiere verdienen??? Es waren zum Teil junge Menschen dabei, einige
grinsten.
Ich werde es wohl nie erfahren! Es
sind verabscheuungswürdige Menschen!!!
Am 27. Juli 2014 sind die Eheleute Ilse und Gerhard Oesterreich verstorben. Sie haben eine Traueranzeige beim Bestattungsinstitut hinterlegt:
Wir trauern um sie beiden. Wir trauern um unseren Ausbilder Gerhard Oesterreich, der uns 2012 anläßlich des ersten Seminars für Tierversuchsgegner im
Rahmen seines langjährigen und preisgeehrten Seminaren-Angebots zum Einklagen von Tierrechten ein Teil seines immensen Wissens im öffentlichen Recht vermittelt hat.
Er hat uns mehr als Fachwissen und Gesetzesparagrafen zum Tierschutz beigebracht, sondern etwas sehr Wertvolles, etwas Einmaliges, etwas für das ganze
Leben.
Er hat uns seine Vision des Schutzes der Tiere im Rahmen des öffentlichen Rechts vermittelt und uns darüber aufgeklärt, dass die Bürger in einem
Rechtsstaat über weitgehend unbekannte, jedoch sehr mächtige Rechtsmittel verfügen, um die geltenden Gesetze umsetzen zu lassen.
Er hat uns erstaunliche und ungeahnte Sachen beigebracht, dass die Gesetze in extrem vielen Fällen von öffentlichen Stellen unbemerkt missachtet oder
missbraucht werden, dass jedoch die Verfassung sehr bürgerfreundlich ist und die Grundrechte streng schützt, dass wir unsere Macht als Souverän in einem Rechtsstaat einsetzen
und die Rechtsinstrumente in Anspruch nehmen sollen, die uns zur Verfügung stehen, auch wenn noch keiner vor uns es getan hat. Er hat uns zum Pionier-Einsatz ausgebildet, für die
Gerechtigkeit, für die Rechte der Tiere, für die Menschlichkeit.
Er hat uns nicht nur die juristische Systematik des Einklagens von Tierrechten beigebracht, sondern auch den sicheren und
selbstbewussten Umgang mit den Behörden und den Politikern, nicht etwa als Bittsteller, sondern als Souveräne, die ihre Dienstleister bemühen. Er hat uns gewarnt, dass wir viel mehr
als nur einen Brief, eine Beschwerde, einen Widerspruch, eine Strafanzeige schreiben werden müssen, um Gehör zu finden, dass die öffentlichen Stellen hartnäckig mauern werden, über Jahre
hinweg. Er hat uns beigebracht, uns nicht ignorieren, abservieren oder einschüchtern und uns von Rückschlägen nicht entmutigen zu lassen, immer wieder aufzustehen und mit dem Bewusstsein
weiter zu kämpfen, dass wir das Recht und die Verfassung hinter uns haben. Wir sollten alle unsere Rechtsmöglichkeiten einsetzen, hintereinander oder parallel, konsequent, beharrlich,
systematisch und lückenlos durch alle betroffenen Instanzen der Exekutive und der Legislative, als Souveräne in einem Rechtsstaat. Wir sollen immer daran denken, dass wir einen Koloss zu
bewegen haben, aber dass auch Kolosse sich bewegen lassen. Er hat uns zum Durchhaltevermögen, zur Beharrlichkeit und zur Zivilcourage ausgebildet.
Er hat sich ganz besonders gefreut, dass wir gleich nach dem Seminar das neu erworbene Wissen konkret mit der Einleitung von mehreren
Auseinandersetzungen mit Behörden gleich umgesetzt haben: Gegen die Primatenversuche in Frankfurt, Tübingen, Bochum und Magdeburg, sowie gegen die Tierversuche der REACH-Verordnung und das
Affenlabor Covance in Münster. Er hat uns im Hintergrund begleitet und beraten, unsere Entwürfe durchgesehen und abgestimmt, einige Formulierungen korrigiert, unsere Emotionalität
gezügelt, immer auf unseren eigenen Schutz bedacht, sowie uns schon den angedachten nächsten Schritt beschrieben und in Aussicht gestellt. Er hat uns begleitet bei einer
Gesprächsrunde in einem Ministerium und bei einer Gerichtsverhandlung in Düsseldorf, sowie bei der Übergabe einer Petition gegen die REACH-Tierversuche bei der EU-Behörde in
Brüssel. Es war immer für uns da, er war stolz auf uns.
In Zuneigung, Respekt und Dankbarkeit für unseren Freund, Vorbild und Ausbilder Gerhard Oesterreich
EUROPOPSA RLAMENTASE UROPPAAI RLAMENTI L -PARLAMENT EWROPEW EUROPEPEASR LEMENT
P ARL AMENT EUROP E JPSAKRI L AMENTOEUROPPEAUR L AMENTUL EUROP E AN
EUROPSPKAYR LAMENT EVROPSPKAI RLAMENTE UROOPAPNA RLAMENT T I EUROPAPARTAMEN]ET
Commission Per le Petizioni
La Presidente
Brüssel,
JHIs rI I Po L -Co M -PETID (20I 4)2862]7
Frau Gisela Urban
202578 15.07.2014
Deutschland
Betrifft: petition Nr. 18331 20L3(Nummer bitte bei jedem Schriftverkehr angeben.)
Sehr geehrte Frau Urban,
zuerst möchte ich Ihnen herzlichen danken für Ihre Teilnahme an unsere Sitzung vom 1. April 2014, in der der Petitionsausschuss die Prüfung Ihrer Petition begonnen hat, unter Berücksichtigung der
schriftlichen und mündlichen Informationen der Kommission. Zu lhrer Information lege ich eine Kopie der schriftlichen Antwort der
Kommission bei.
Im Anschluss an seine Beratungen beschloss der Ausschuss, die Kommission um weitere Auskünfte zu
ersuchen. Der Ausschuss wird die Prüfung Ihrer Petition fortsetzen, sobald er die erforderlichen In formationen erhalten
hat.
Ich werde Sie selbstverständlich über alle weiteren Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Ihrer
Petition getroffen werden, auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzende des Petitionsausschusses
Anlage: Antwort der Kommission (P8535.850 -CM10294468N)
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Das gilt leider nicht für die armen Tiere im Rumpf der Maschine, oben Hui, unten
PFUI!!!!:
Im Rumpf der Passagiermaschinen:
Für den Transport werden die Tiere in kleine Holzkisten
gepfercht, in denen sie kaum stehen können. Die Kisten reisen als Cargo im Rumpf von Passagiermaschinen mit. Kaum ein Fluggast ahnt, was sich unter ihm abspielt. Auf den Langstreckenflügen leiden
die Affen Hunger und Durst, Angst und Stress durch Lärm, extreme Temperaturschwankungen und schlechte Belüftung. Dazu kommen Umladungen und Verspätungen. Viele überleben die oft Tage dauernden
Torturen nicht.
Das schmutzige Geschäft wird mittlerweile nur noch von
einigen wenigen Airlines betrieben, darunter Air Franceals letzte europäische Airline. Wenn keine Fluggesellschaft mehr bereit wäre, Affen zu transportieren,
würde der Nachschub für die Tierversuchslabors in aller Welt erheblich erschwert werden.
Betreff: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Betr. : Tierversuche im Affenlabor Covance,
Münster
Meine Bürgeranfrage vom 22.06.2014 im Rahmen des IFG
Mein Antrag auf Gebührenbefreiung wegen öffentlichem Interesse vom 25.06.14 Ihre E-Mail-Antwort vom
04.07.2014 Hier: Antrag auf die Mindestgebühr von 10
Euro
Sehr geehrter Herr Hoyer,
mit Bedauern nehme ich davon Kenntnis, dass Sie das Urteil 26 K 2277/13 des VG Düsseldorf bei der Klage einer Mitstreiterin in einem
ähnlich gelagerten Fall heranziehen, um den Bürgern des Lands NRW sowohl den Anspruch auf ein öffentliches Interesse abzusprechen, als auch deren bestehendes Recht auf
Gebührenbefreiung in den Fällen vom öffentlichen Interesse gemäß dem geltenden Gebührengesetz NRW abzuschaffen.
Dieses bedenkliche Urteil ist wohl ohne Präzedenzfall und entsinnt eklatant die Absicht des Gesetzgebers des IFG, den Bürgern mit
verbesserten Rechten einen freien Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen zu gewähren: Nach der seltsamen Auffassung des Richters habe im Gegenteil eine Behörde im
Rahmen des IFG das Recht, nur dann den Bürgern die gewünschten amtlichen Informationen zu erteilen, wenn sie selbst daran Interesse hat, es zu tun. Es steht Ihnen
zwar zu, dieses Urteil als maßgebend für die Haltung Ihrer Behörde gegenüber fragenden Bürgern zugrunde zu legen, jedoch dürfen die Bürger wiederum an die
Rechtsmäßigkeit dieses Urteils zweifeln, das den Sinn und Zweck des Informationsfreiheitgesetzes aushebelt. Es bleibt offen, ob andere Richter zukünftig in
solchen Fällen gleich urteilen werden.
Zurückkommend auf meine Bürgeranfrage über die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance, woran ich festhalte, beantrage
ich dann im Rahmen der Gebührenstaffelung für Verwaltungsaufwand gemäß § 11 Abs. 1 IFG NRW die Mindestgebühr von 10 Euro, da es sich lediglich um
genehmigungsrelevante Fragen handelt, die dementsprechend bereits in der Genehmigungsakte vorhanden sind und keine aufwändige Recherche bzw. Schwärzen von
personenbezogenen Daten erfordern.
Wie es aus der Antwort der Landesregierung vom 20.11.2012 (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1465.pdf) zu
entnehmen ist, hat LANUV NRW eine aufwändige Recherche, die sie dem Bürger ursprünglich mit zwei Gebührenbescheiden i.H. von je 1000 Euro für Verwaltungsaufwand in
Rechnung gestellt hatte, auf die Mindestgebühr von je 10 Euro zurückgesetzt.
Ich beanspruche Gleichbehandlung.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW erhält Kopie meines heutigen Antrags auf die Mindestgebühr von
10 Euro, mit meiner ausdrücklichen Bitte, sich für die Annahme meines Antrages bei Ihrer Behörde einzubringen.
Abschließend möchte ich richtigstellen, dass die Erinnerung an meine Verpflichtung und Verantwortung aufgrund § 258 StGB
"Strafvereitelung" sich nicht auf meine Rechte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bezog, sondern auf die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance, die ich aus der
Presse entnommen habe, wonach die Tiere in kleinen Käfigen und in Einzelhaltung (einschließlich Babies), gehalten werden.
Es handelt sich also nicht lediglich um Vermutungen, wie Sie es fälschlicherweise anführen, sondern vielmehr um die Feststellung eines
strafrechtlich relevanten Vorganges.
Sollten die von mir wahrgenommenen Bilder aus der Presse authentisch sein und dem jetzigen Zustand der Haltung der Tiere entsprechen,
würde es nicht nur den heutigen Standard des ethischen Empfindens der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung tiefgründig verprellen, sondern auch gegen §§ 1, 2, 7 und 11
Tierschutzgesetz verstoßen.
Ich werde dementsprechend durch die bloße Einreichung meiner Bürgeranfrage zur Einholung von amtlichen Informationen über die Haltung
der Tiere im Affenlabor Covance bei der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW von meiner Verantwortung und Verpflichtung aufgrund § 258 StGB
"Strafvereitelung" nicht befreit.
Mit tierschützerischen Grüßen
Gisela Urban
Sehr geehrte Frau Urban,
die Argumente, die Sie aufführen, entsprechen weitestgehend jenen, die bereits Gegenstand des Gerichtsverfahrens
am Verwaltungsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 26 K 2277/13 waren. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Urteil bekannt ist, bzw. zumindest Personen aus dem Kreis Ihrer Mitunterzeichner.
(Andernfalls kann ich Ihnen gerne eine Kopie davon per Mail schicken).
Das Verwaltungsgericht hat sich in der Urteilsbegründung ausführlich mit Ihren Einwänden auseinander gesetzt und
gut nachvollziehbar dargelegt, warum sie nicht überzeugen konnten. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich daher auf das besagte Urteil.
Bezüglich Ihrer Befürchtung, sich durch Nichteinholung von Informationen gem. IFG NRW (sei es gebührenfrei oder
gebührenpflichtig) strafbar wegen Strafvereitelung machen zu können, sah sich das VG Düsseldorf allerdings nicht veranlasst, Ausführungen in dem Urteil zu machen. Dieser Aspekt mag in dem
Gerichtsverfahren auch nicht erörtert worden sein.
Hierzu darf ich Ihnen jedoch mit Gewissheit mitteilen, dass eine solche Strafbarkeit keinesfalls in Betracht
kommt. Beispielsweise setzt das Gesetz Absicht oder Wissentlichkeit voraus. Sie haben jedoch, wie Sie selbst schreiben, nur Vermutungen; bereits aus diesem Grund scheidet eine Strafbarkeit
aus.
Selbst wenn es für Sie eine (strafrechtliche oder sonstige) Pflicht gäbe, entsprechende Sachverhalte amtlich oder
staatsanwaltlich im Interesse der Allgemeinheit prüfen zu lassen, so wäre dieser Pflicht bereits dadurch Genüge getan, dass Sie Ihre Erkenntnisse gegenüber den zuständigen Behörden anzeigen. Die
Behörden werden dann ihrerseits selbstständig ermitteln. Es gibt keine Ermittlungspflicht für Privatpersonen. Die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben obliegt grundsätzlich den öffentlichen
Stellen.
Ich hoffe daher, dass ich Ihnen die Sorge vor etwaiger Strafverfolgung nehmen konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hauke Christian Hoyer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betr.: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Meine Bürgeranfrage vom 22.06.2014
Ihre E-Mail-Antwort vom 23.06.2014
Hier: Antrag auf Gebührenbefreiung wegen öffentlichem Interesse
Sehr geehrter Herr Hoyer,
vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Zur Klärung einer etwaigen Gebührenerhebung teile ich Ihnen mit, dass ich weiterhin eine
Gebührenbefreiung für meine Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse beanspruche und hiermit ausdrücklich beantrage.
Folgende Begründungen führe ich zu meinem Antrag auf Gebührenbefreiung an:
1. Der von Ihnen angeführte § 11 Abs. 1
IFG NRW regelt lediglich die Gebührenstaffelung in den Fällen, wo die Auskunftsersuchen aus privaten Interessen erfolgen (zwischen 10 und 500 Euro), jedoch nicht die Fälle der Gebührenbefreiung,
die dort unberührt sind. Für alle im IFG NRW nicht geregelte bzw. unberührte Bestimmungen ist jedoch ausdrücklich ein Rückgriff auf das Gebührengesetz NRW zulässig. Ich beanspruche
dementsprechend die Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse, die im GebG NRW § 6 Satz 2 „Ermäßigung und Befreiung" geregelt wird:
„Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur
Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebührenbefreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen und zugelassen werden. Dasselbe gilt für Amtshandlungen, die
einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden öffentlichen Interesse dienen“
Ich erinnere auch daran, dass die Verwaltungsgebührensatzungen der Städte in allen Bundesländern, einschließlich in NRW, eine
Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen von Bürgern vorsehen, die im öffentlichen Interesse erfolgen, zum Beispiel Verwaltungsgebührensatzung § 4
Absatz 2 der Stadt Recklinghausen: "Gebühren werden nicht erhoben für besondere Leistungen, die überwiegend im
öffentlichen Interesse erfolgen". Die gleiche Regelung gilt auch im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Es wäre hoch befremdlich, dass Bürger, die sich an das
LANUV NRW wenden, nicht die gleichen Rechte wie andere Bürger anderweitig hätten. Es ist auch hoch unwahrscheinlich, dasses die Absicht des Gesetzgebers in NRW gewesen sei, mit dem
neuen Gesetz IFG die Bürger schlechter zu stellen als vorher und schon vorhandenen Rechte zurückzusetzen.
2. Nach einer mir erteilten Auskunft des Datenschutzbeauftragten NRW sollte auch grundsätzlich der Zugang zu den
Informationen der öffentlichen Stellen bei einem normalen Verwaltungsaufwand gebührenfrei sein. Da es sich bei meinem Auskunftsersuchen ausschließlich um genehmigungsrelevante Fragen zur
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben handelt, sind dementsprechend alle von mir erfragten Informationen in der Genehmigungsakte vorhanden, so dass weder aufwändige
Recherchen noch erhebliche Vorbereitungsaufwand erforderlich sind, zumal es sich nicht um datengeschützte Informationen handelt, die das Schwärzen von personenbezogenen Daten erfordern
würden.
3. Ich gebe zu bedenken, dass es sich bei meinem Auskunftsersuchen um einen ausgesprochenen Fall vom öffentlichen Interesse
handelt: durch den § 258 StGB "Strafvereitelung" bin ich als Bürgerin verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf Verstoß gegen geltenden Gesetze amtlich oder staatsanwaltlich im
Interesse der Allgemeinheit prüfen zu lassen, sonst mache ich mich selbst strafbar (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit
Geldstrafe). Wie in meiner Bürgeranfrage angeführt, vermute ich, dass die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance gegen §§ 2 und 7 Tierschutzgesetz
verstößt.
Es ist mir nicht bekannt, und es wäre auch sehr befremdlich, dass ein Bürger für die amtliche oder staatsanwaltliche Prüfung eines Verdachts
auf Verstöße gegen geltende Gesetze Kosten privat zu tragen hätte.
Ich bitte Sie daher mir zu bestätigen, dass mein Antrag auf Gebührenbefreiung von Ihrer Behörde angenommen wird. Anderenfalls
würde ich mich veranlasst fühlen, den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW einzuschalten und um seine Vermittlung zu bitten, um eine Lösung herbeizuführen. Die Datenschutzbeauftragte des Lands NRW erhält zur Information eine Kopie unserer bisherigen Korrespondenz in dieser Angelegenheit.
Ich danke im Voraus für eine positive Entscheidung und verbleibe
Die Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. hat gerade 100.000 Fans bei Facebook erreicht. Ihr animierter Aufklärungsfilm “Unsinn Tierversuch” steht kurz vor 100.000 Klicks.
Sehenswert und informativ:
Youtube Video – Veröffentlicht am 02.10.2013
Tierversuche werden stets mit dem zukünftigen Nutzen für den Menschen gerechtfertigt. Schauen wir uns diese Versuche genauer an, wird der Nutzen aber fraglich, denn ein Tier ist kein Mensch.
Der Film erklärt mit Hilfe von animierten Bildern, warum Tierversuche unsinnig und unnötig sind.
Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.06. Ihre Anfrage unterfällt dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), wonach Sie einen Anspruch auf Zugang zu
vorhandenen amtlichen Informationen haben (§ 4 Abs. 1 IFG NRW). Soweit sie um eine gebührenfreie Mitteilung gebeten haben, muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Herausgabe von
Informationen grundsätzlich gebührenpflichtig ist (§ 11 Abs. 1 IFG NRW). Die Höhe der Informationen richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW
(VerwGebO IFG NRW) und hängt letztlich von Höhe des erforderlichen Verwaltungsaufwandes ab. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand
ist ein Gebührenrahmen von 10 bis 500 € vorgesehen, in einfachen Fällen ist die Übermittlung von Auskünften sogar gebührenfrei (Nr. 1.1, 1.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW).
Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie auch vor dem Hintergrund der Gebührenpflichtigkeit an Ihrem Antrag auf Zugang zu den besagten Informationen festhalten;
andernfalls teilen Sie es mir bitte mit. Für sonstige Rückfragen stehe ich natürlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hauke Christian Hoyer Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW FB 15 – Justiziariat Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen www.lanuv.nrw.de
.
25.06.2014 – E-Mail an LANUV NRW:
Von: Gisela Urban
An: HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
Betr.: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Meine Bürgeranfrage vom 22.06.2014
Ihre E-Mail-Antwort vom 23.06.2014
Hier: Antrag auf Gebührenbefreiung wegen öffentlichem Interesse
Sehr geehrter Herr Hoyer,
vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Zur Klärung einer etwaigen Gebührenerhebung teile ich Ihnen mit, dass ich weiterhin eine Gebührenbefreiung für
meine Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse beanspruche und hiermit ausdrücklich beantrage.
Folgende Begründungen führe ich zu meinem Antrag auf Gebührenbefreiung an:
1. Der von Ihnen angeführte § 11 Abs. 1 IFG NRW regelt lediglich die Gebührenstaffelung in den Fällen, wo die Auskunftsersuchen aus privaten Interessen
erfolgen (zwischen 10 und 500 Euro), jedoch nicht die Fälle der Gebührenbefreiung, die dort unberührt sind. Für alle im IFG NRW nicht geregelte bzw. unberührte Bestimmungen ist jedoch
ausdrücklich ein Rückgriff auf das Gebührengesetz NRW zulässig. Ich beanspruche dementsprechend die Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse, die im GebG NRW
§ 6 Satz 2 „Ermäßigung und Befreiung” geregelt wird:
“Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und
Auslagenermäßigung sowie Gebühren-befreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen und zugelassen werden. Dasselbe gilt für Amtshandlungen, die einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden
öffentlichen Interesse dienen.”
Ich erinnere auch daran, dass die Verwaltungsgebührensatzungen der Städte in allen Bundesländern, einschließlich in NRW, eine Gebührenbefreiung für
Auskunftsersuchen von Bürgern vorsehen, die im öffentlichen Interesse erfolgen, zum Beispiel Verwaltungsgebührensatzung § 4 Absatz 2 der Stadt Recklinghausen: “Gebühren werden nicht erhoben für besondere Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgen“. Die gleiche Regelung gilt
auch im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Es wäre hoch befremdlich, dass Bürger, die sich an das LANUV NRW wenden, nicht die gleichen Rechte wie andere
Bürger anderweitig hätten. Es ist auch hoch unwahrscheinlich, dass es die Absicht des Gesetzgebers in NRW gewesen sei, mit dem neuen Gesetz IFG die Bürger schlechter zu stellen
als vorher und schon vorhandenen Rechte zurückzusetzen.
.
2. Nach einer mir erteilten Auskunft des Datenschutzbeauftragten NRW sollte auch grundsätzlich der Zugang zu den Informationen der öffentlichen
Stellen bei einem normalen Verwaltungsaufwand gebührenfrei sein. Da es sich bei meinem Auskunftsersuchen ausschließlich um genehmigungsrelevante Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben handelt, sind dementsprechend alle von mir erfragten Informationen in der Genehmigungsakte vorhanden, so dass weder aufwändige Recherchen noch erhebliche
Vorbereitungsaufwand erforderlich sind, zumal es sich nicht um datengeschützte Informationen handelt, die das Schwärzen von personenbezogenen Daten erfordern würden.
. 3. Ich gebe zu bedenken, dass es sich bei meinem Auskunftsersuchen um einen ausgesprochenen Fall vom öffentlichen Interesse handelt: durch den § 258
StGB “Strafvereitelung” bin ich als Bürgerin verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf Verstoß gegen geltenden Gesetze amtlich oder staatsanwaltlich im Interesse der
Allgemeinheit prüfen zu lassen, sonst mache ich mich selbststrafbar (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe). Wie in meiner
Bürgeranfrage angeführt, vermute ich, dass die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance gegen §§ 2 und 7 Tierschutzgesetz verstößt. Es ist mir nicht bekannt, und es wäre auch sehr
befremdlich, dass ein Bürger für die amtliche oder staatsanwaltliche Prüfung eines Verdachts auf Verstöße gegen geltende Gesetze Kosten privat zu tragen hätte.
. Ich bitte Sie daher mir zu bestätigen, dass mein Antrag auf Gebührenbefreiung von Ihrer Behörde angenommen wird. Anderenfalls würde ich mich
veranlasst fühlen, den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW einzuschalten und um seine Vermittlung zu bitten, um eine Lösung herbeizuführen. Die Datenschutzbeauftragte des Lands
NRW erhalten zur Information eine Kopie unserer bisherigen Korrespondenz in dieser Angelegenheit.
Ich danke im Voraus für eine positive Entscheidung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Im Winter 2013/2014 konnten wir mit zwei weiteren Institutsleitern in derUkraine sowie mit je einem in Kirgisien und Usbekistan Verträge zum Umstieg auf
eine tierversuchsfreie Lehre schließen. Jährlich etwa 3.000 Wirbeltiere wie Frösche, Ratten, Kaninchen, Hunde und Katzen werden allein durch diese vier Verträge nicht mehr
getötet.
Durch die derzeitige Krise in der Ukraine sind unsere bisherigen Projekte nicht beeinträchtigt. Selbst im blutig umkämpften Donetsk im Osten des Landes und in Simferopol auf der von
Russland annektierten Halbinsel Krim gibt es nach Aussage der Hochschullehrer keine Probleme mit der Einhaltung der Verträge.
Seit 2008 statten wir ukrainische Unis mit tierversuchsfreien Lehrmitteln wie Laptops, Beamern, Filmen, Computersimulationen und Modellen aus. Im Gegenzug verpflichten sie sich per
Vertrag, auf alle Tierversuche in ihrem Kurs zu verzichten. In der Ukraine haben wir bislang 41 Verträge in 15 Städten gemacht und retten so jährlich mehr
als 45.000 Tiere vor einem qualvollen Tod.
Erste Erfolge gibt es auch in zwei anderen Ex-Sowjet-Staaten. Zwei Institutsleiter in Kirgisien und Usbekistan unterschrieben Verträge mit uns.
Gesendet: Donnerstag, 29. Mai 2014 um 13:21 Uhr Von: "Andre Menache" An: franziska.keller Cc: "Gisela Urban"
Betreff: Alternativmethoden
Dear Franziska Keller MEP,
dear Gisela,
I have been asked by Gisela Urban to send you some
information about methods that can replace the use of
animals, especially in regulatory toxicology.
Germany is already a leader in the European Union
in some fields of regulatory toxicology, e.g. ecotoxicology.
I would like to make you aware of some more examples of
scientifically validated alternative methods that can be used
to replace animal tests.
1. Alternatives databases. A good example is ZEBET, the
National Centre for Alternatives in Germany at the BfR (Federal
Institute for Risk Assessment).
2. ECVAM (the European Centre for the Validation of Alternative Methods) has validated approximately 40 alternative methods,
ranging from the replacement of rabbits for pyrogenicity testing to the replacement of rats in skin irritation tests.
3. The Netherlands Toxicogenomics Centre. This centre is an example of what should be done on an EU level, that is, the creation of an EU Toxicogenomics
Centre.
Toxicogenomics can be be used to test chemicals and chemical combinations for potential harmful effects using HUMAN CELLS.
The above is just an introduction to the field of alternatives and I
would be happy to provide you with more information should you
have specific questions.
Finally, I attach an important report on the development of alternative methods for your interest.
Aufgrund der „Vorrats“haltung und „Ausschussproduktion“ leiden und sterben mindestens 2,5-mal so viele Tiere im Labor als offiziell angegeben. Eine aktuelle
Auswertung des bundesweiten Vereins Ärzte gegen Tierversuche offenbart, dass die Politik das tatsächliche Ausmaß der tierexperimentellen Forschung verschleiert und
kein Interesse zeigt, für Transparenz zu sorgen.
Die Tierversuchsstatistik der Bundesregierung umfasst mit den rund 3,1 Millionen Tieren nur einen Teil der tatsächlichen Opfer der Tierversuchsindustrie. Tiere, die
bei Genmanipulationen als „Ausschuss“ geboren werden und solche, die von den Experimentatoren auf „Vorrat“ gehalten oder Mangels „Bedarf“ getötet werden, tauchen in
der Statistik gar nicht erst auf.
Der Ärzteverein hat mit der Zielsetzung, das verschwiegene Leid der Tiere öffentlich zu machen, einige Bundesländer um Offenlegung der echten Zahlen gebeten. Mangels
Mitteilungswillen des Großteils der Politik basiert die Hochrechnung auf einzelnen gesicherten Daten. So ist in Berlin die Zahl der Tiere im Labor über dreimal höher
als offiziell angegeben, wenn man die auf „Vorrat“ gezüchteten Tiere berücksichtigt. Da die Maschinerie in anderen Bundesländern nach dem gleichen Prinzip
funktioniert, sind auch dort vergleichbare Relationen anzunehmen. An der Universität Gießen beispielsweise werden im Labor mindestens 2,5-mal mehr Tiere gehalten, als
in Tierversuchen verwendet werden. Ähnlich in den Niederlanden, wo es doppelt so viele sind. Anders als in Deutschland wird die Zahl dort jedoch nicht geheim gehalten.
Unter Einbezug einer angenommenen „Vorrats“tierhaltung um das 2,5fache ergeben sich in deutschen Labors nach Angaben der Ärztevereinigung rund 7,7 Millionen Tieropfer.
Hinzu kommen Tiere, die als „Ausschuss“ bei Genmanipulationen entstehen. Um ein einziges transgenes Tier zu erhalten, müssen bis zu 54 Tiere sterben, da sie nicht die
gewünschte Genveränderung aufweisen. Diese „Ausschuss“quote von bis zu 98 % unterstreicht laut Ärzteverein, wie respekt- und würdelos mit Tieren umgegangen wird und
sie lediglich zu Wegwerfartikeln degradiert werden. Bestätigt wird dies durch die Aussage der hessischen Universitäten, wonach die genveränderten Tiere, die nicht dem
Forscherwunsch entsprechen, „gemäß Betriebsanweisung unschädlich zu inaktivieren und keiner anderen Verwendung zuführbar sind“.
Das Tierschutzgesetz schreibt für die Tötung eines Tieres einen sogenannten vernünftigen Grund vor, zudem ist der Schutz der Tiere im Grundgesetz verankert. Nach
Ansicht des Ärztevereins verstößt es daher gegen geltendes Tierschutzrecht, wenn „unerwünschte“ Tiere einfach getötet werden. Die angefragten Landesregierungen weisen
jedoch jede Verantwortung lapidar zurück. Vorgebliches Nichtwissen, Verschleierungstaktik, Verweise auf den Datenschutz und Ignoranz sind die gängigen
Abwehrstrategien, wenn es um die Belange wehrloser Tiere geht, so die Erfahrung der Ärztevereinigung.
Die tatsächliche Dimension der Tierversuche ist mangels Transparenz nur zu erahnen. Der Ärzteverein setzt sich für ein gesetzliches Verbot von Tierversuchen ein.
Solange es noch Tierversuche gibt, fordert er eine vollständige Erfassung aller Tiere und die Veröffentlichung der Daten. Es könne nicht angehen, dass der Steuerzahler
das grausame Geschäft mit Tierversuchen jedes Jahr mit Milliarden Euro subventioniert und die Politik mit Informationen hinter dem Berg hält. Es gehe um Millionen
fühlende Lebewesen, die mit Rückendeckung der Politik für die einflussreiche Tierversuchslobby sinnlos leiden und sterben müssen.
Mensch, wann wirst Du endlich wach und sprichst Dich gegen Tierversuche aus???
Affen werden sehr oft für Giftigkeitsprüfungen oder in der Hirnforschung eingesetzt, aber auch in unzähligen anderen Bereichen wie Zahnmedizin, Aids-Forschung etc... am
bekanntesten in Deutschland für ihre Affenversuche sind wohl die Auftragslabore Covance (Münster), LPT (Hamburg) und die Unis Bremen und Tübingen.. darüber hinaus ermöglichen
u. a. Fluglinien wie Air France den Laboren überhaupt erst, an Primaten zu experimentieren, da sie diese aus Zuchtfarmen (beispielsweise Mauritius) für die
Tierversuchsindustrie transportieren..
nur beispielhaft hier einige Versuchsbeschreibungen aus deutschen Laboren an Affen:
- Unter Vollnarkose werden Messspulen im Augenbereich der Affen implantiert. Der Schädel wird aufgefräst und Elektroden ins Gehirn gepflanzt. Über der Öffnungsstelle wird eine
Stahlkammer angebracht. Bei einem Tier werden sogar drei Messkammern implantiert. Kammer, Kopfhalter und Verbindungen zu den Augenspulen werden mit Zahnzement und Schrauben am
Schädel fixiert. Durch die Hirnhaut werden Messelektroden gestochen. Die eigentlichen Experimente beginnen eine Woche später. Dabei müssen die Affen in einem Primatenstuhl
sitzen. Der Kopf ist durch die Halterung unbeweglich. Die Affen müssen nun ihren Blick auf einen Punkt auf einem Bildschirm fixieren, bzw. ihm mit den Augen folgen. Belohnung
erfolgt mit einem Tropfen Apfelsaft. Der Raum ist dabei so abgedunkelt, daß die Affen in totaler Finsternis sitzen. Um Gewöhnung an die Dunkelheit zu vermeiden, wird der Raum
zwischendurch beleuchtet. Bei den letzten Sitzungen am Ende der Experimente werden elektrolytische Mikroverletzungen im Gehirn verursacht und Farbstoffe ins Gehirn injiziert.
Die Affen werden mit einem Gift getötet und das Gehirn untersucht. – Universität Bochum -
- Rhesusaffen werden bereits vor der Geburt über die Muttertiere und nach der Geburt insgesamt über 9 Jahre mit einer bleihaltigen Diät ernährt. Nach einer 32-monatigen
bleifreien Periode werden die Tiere mit dem Schlafmittel Phenobarbital getötet. Das Gehirn wird entnommen und untersucht.- Institut für Umwelthygiene der Universität
Düsseldorf –
- Unter Narkose wird den Tieren eine Spirale ins Auge gepflanzt, mit der die Augenbewegungen registriert werden können. Außerdem wird ein Plexiglas-Kopfhalter am Schädel
befestigt, um den Kopf fixieren zu können. Für jeden Versuch werden die wachen Tiere eine Stunde lang in einem Primatenstuhl in eine Position verbracht, in der sie sich nicht
bewegen können. Damit die Affen während der Versuche, bei denen sie visuell stimuliert werden, aufmerksam bleiben, erhalten sie Medikamente. Die Augenspiralen funktionierten
50 Monate lang. - Institut für Physiologie, FU Berlin –
- Den schwangeren Affenweibchen wird die zu untersuchende Substanz in den Bauchraum injiziert und in einem anderen Experiment mit einer Spritze ohne Nadel in den Mund
gespritzt. Sieben Stunden später werden die Tiere durch eine Giftinjektion getötet. Die Gebärmutter wird herausgeschnitten und Embryonen und die Konzentration der fraglichen
Substanz untersucht. – Universität Berlin -
- Der Affe wird anästhesiert. Dann werden verschiedene das Experiment störende Zähne gezogen: Im Unterkiefer die beiden ersten Backenzähne und die beiden ersten Mahlzähne, im
Oberkiefer die beiden seitlichen Schneidezähne. Um die verbleibenden Zähne herum werden Einschnitte in die Mundschleimhaut des Zahnfleischs gemacht. Auf Innen- und Außenseite
der Zähne werden zur Freilegung des Knochens Lappen der Mundschleimhaut gebildet und zurückgeklappt. Weiter werden an acht Zähnen Knochentaschen (Defekte, Löcher) mit einer
Tiefe von 6 bis 8 mm produziert. Um spontanes Heilen zu verhindern, werden Metallstreifen um die Zähne gelegt und im Defekt mit Kunststoff befestigt. Die Schleimhautlappen
werden mit Seidenfäden vernäht und die Fäden nach 10 Tagen gezogen. Drei Monate später werden die Metallstreifen entfernt, Knochengewebe von den verletzten Stellen entnommen
und deren rauhe Oberflächen abgeschliffen. Dann werden die verletzten Bereiche mit einem Gel gefüllt, das einen Wachstumsfaktor enthält, und mit Schleimhautlappen abgedeckt
und vernäht. Nach fünf Monaten wird der Affe durch ein Gift getötet, der Kiefer und das umliegende Gewebe herausgeschnitten und untersucht. - Universität des Saarlandes,
Homburg –
Alles ändert sich mit dem, der neben einem steht und von jetzt auf gleich neben einem fehlt.
In Memoriam an unsere Freundin und Tierschutzkollegin Gabriele Hilbig, die heute vor einem Jahr verstarb.
Ein Jahr nun bist Du von uns fern
und lebst auf einem anderen Stern,
von irdischen Sorgen und Nöten befreit,
von Krankheit, Kummer und von Leid.
Dein Bild im Kopf wird immer bleiben,
der Klang Deiner Stimme lässt sich nicht vertreiben.
Dein Lachen, Deine Freundschaft und noch so viel mehr..
Wir vermissen Dich sehr.
Deine Freundinnen und Wegbegleiterinnen Gabi, Gisela und Claudia.
Am 01.04.14 bin ich mit Gabriele Menzel nach Brüssel gereist, um an der Behandlung unserer Petition "REACH stoppen-Tierversuche abschaffen"vor dem
EU-Petitionausschuss teilzunehmen.
Die Petition wurde von mehreren Vereinen unterstützt.
Prof. Claude Reiss, Präsident von Antidote Europe, war aus Frankreich angereist und hielt eine Power-Point-Präsentation, die eindrücklich zeigte, wie
gefährlich es ist, das Ergebnis von Tierversuchen auf den Menschen zu übertragen.
Unsere Petition wurde um 11.50Uhr behandelt und wurde schlussendlich angenommen und zur weiteren Bearbeitung an den Umweltausschuss und den Ausschuss fuer
Gesundheit weitergeleitet.
Wer sich die Sitzung ansehen möchte, kann das unter diesem Link tun (unsere Petition ca. ab 11.50 Uhr):
18.09.2013
- Bei Public Private Partnership (PPP, deutsch: ÖPP, Öffentlich ...PPP-Projekte werden daher in Geheimverträgen geregelt. ... Angela Merkel.
17.10.2013 - „Bereits jetzt sind 9,1 Mrd. Euro
in einer PPP-Infrastrukturblase gescheiterter ... und der damit
verbundenen Verschwendung öffentlicher Gelder.“ ...Die ÖPP-Plattform der Deutschen Bauindustrie3 zählt 209 ÖPP-Projekte seit 2002. .... in sein Schwarzbuch fragwürdiger Projekte:
“Wie viel Steuergelder für ...
04.11.2012 - Der Vorteil für
die ÖPP-Variante ergebe sich oft nur dadurch, dass die klassische
Auftragsvergabe durch den Staat »mit hohen ... nicht als Schulden auf · Seite 3
Das PPP-Mutterland distanziert sich vom ... Aber da sind die Politiker, die solchen Unsinn verzapfen
und solche Steuergelder verschwenden...
14.03.2012 - Es sei aus ökonomischer Sicht
kein sinnvolles Ziel von PPP, die ... Zum Thema „Die A7 als A-Model – ein Beispiel für
die Verschwendung vonSteuergeldern? ... bis Göttingen durch die Niedersächsische Straßenbauverwaltung auf ... einer ÖPP Variante an der A7 sofort einzustellen, die konventionelle ...