Handel mit Hunden und Katzen, Antwort der EU auf meine entsprechende Anfrage:

B9-0088/2020

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz des EU-Binnenmarkts und der Verbraucherrechte vor den negativen Auswirkungen des illegalen Handels mit Heimtieren

(2019/2814(RSP))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf die Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen[1],

 gestützt auf Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der besagt, dass die Union und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung tragen müssen,

 gestützt auf Artikel 114 AEUV zur Errichtung und zum Funktionieren des Binnenmarkts und auf Artikel 169 AEUV zu Maßnahmen zum Verbraucherschutz,

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen (Tiergesundheitsrecht)[2] und auf die der Kommission im Zuge dieser Verordnung übertragenen delegierten Befugnisse und Durchführungsbefugnisse,

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003[3] und auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 zu den Muster-Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken, zur Erstellung der Listen der Gebiete und Drittländer sowie zur Festlegung der Anforderungen an Format, Layout und Sprache der Erklärungen zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates[4],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2016 zur Einführung kompatibler Systeme für die Registrierung von Heimtieren in allen Mitgliedstaaten[5],

 unter Hinweis auf die von der Kommission finanzierte Studie (SANCO 2013/12364) über das Wohlergehen von Hunden und Katzen im Rahmen von Geschäftspraktiken, die gemäß der der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 beigefügten Erklärung der Kommission durchgeführt wurde[6],

 unter Hinweis auf die Ergebnisse des koordinierten Kontrollplans der EU für Online-Verkäufe von Hunden und Katzen[7],

 unter Hinweis auf die Anfragen an die Kommission und den Rat zum Schutz des EU-Binnenmarkts und der Verbraucherrechte vor den negativen Auswirkungen des illegalen Handels mit Heimtieren (O-000011/2020 – B9-0004/2020 und O-000010/2020 – B9-0003/2020),

 gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Entwurf einer Entschließung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

A. in der Erwägung, dass nichtstaatliche Organisationen, Strafverfolgungsbehörden, zuständige Behörden und Tierärzte Nachweise dafür erbracht haben, dass immer mehr Heimtiere – oft von Netzen der organisierten Kriminalität – in den Mitgliedstaaten illegal gehandelt werden, indem Kontrollen umgangen und Dokumente gefälscht werden und laufend gegen die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 verstoßen wird, die sich auf die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken bezieht, während Heimtiere eigentlich gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates verbracht werden sollten;

B. in der Erwägung, dass der illegale Handel mit Heimtieren in der EU den Beteiligten, darunter illegalen Züchtern, Schätzungen zufolge zu sehr hohen Gewinnen verhelfen kann, während das Risiko, entdeckt zu werden, gering ist, was sich negativ auf die Rentabilität der legalen Tierzucht auswirkt;

C. in der Erwägung, dass viele Annoncen, in denen Tiere online zum Verkauf angeboten werden, aus illegalen Quellen kommen;

D. in der Erwägung, dass es auf EU-Ebene keine gemeinsamen Bestimmungen für die Zucht von Heimtieren gibt und dass die je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Gesetzgebung zu den Tierschutznormen, die von Züchtern einzuhalten sind, zu großen Unterschieden beim Preis für Heimtiere auf dem Binnenmarkt führt, was von illegalen Händlern ausgenutzt wird;

E. in der Erwägung, dass illegale Schmuggler und Händler in den meisten Fällen ungeschoren davonkommen, da sie wissen, dass die meisten Kunden, die ein Tier in schlechtem Gesundheitszustand erworben haben, keine rechtlichen Schritte einleiten werden;

F. in der Erwägung, dass die illegale Zucht von Katzen und Hunden häufig unter entsetzlichen Bedingungen erfolgt und dass die Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden; in der Erwägung, dass illegal gezüchtete Tiere nach der Geburt häufig viel zu früh von der Mutter getrennt werden, kaum sozialisiert und krankheitsanfällig, gestresst, unterernährt und dehydriert sind sowie einem höheren Risiko ausgesetzt sind, eine Unterkühlung zu erleiden, während sie in überfüllten, verschmutzten und nicht klimatisierten Transporträumen, in denen weder Futter noch Wasser zur Verfügung stehen, ohne Pausen auf langen Reisen quer durch die EU befördert werden; in der Erwägung, dass Welpen und Katzenjunge in der Regel nicht abgesetzt sind und in keiner Weise sozialisiert wurden, wenn sie im Bestimmungsland ankommen;

G. in der Erwägung, dass sich die Situation inzwischen zwar verbessert hat, dass jedoch weiterhin schwerwiegende Bedenken in Bezug auf Heimtierausweise bestehen, etwa was den Nachweis des Alters einzelner Tiere und die Möglichkeit, einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, betrifft; in der Erwägung, dass eine große Anzahl an gefälschten Heimtierausweisen registriert wurde und dass Tierärzte häufig mit den illegalen Händlern gemeinsame Sache machen und an dieser illegalen Praxis beteiligt sind, wodurch Kontrollen und Untersuchungen komplexer werden[8];

H. in der Erwägung, dass illegal gezüchtete Heimtiere häufig nur zum Teil oder gar nicht geimpft sind oder ihnen bei einer Erkrankung nicht die erforderliche Behandlung zuteilwurde; in der Erwägung, dass mit dem illegalen Handel mit Heimtieren zahlreiche Risiken im Zusammenhang mit Zoonosen verknüpft sind, etwa die Einführung der Tollwut aus Teilen Europas, in denen diese Erkrankung verbreitet ist, in tollwutfreie Länder oder die Verbreitung von Parasiten wie dem Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis), der sich leicht verbreitet, aber nur schwer bekämpfen lässt[9];

I. in der Erwägung, dass durch das Tiergesundheitsrecht, das ab dem 21. April 2021 gilt, der Online-Handel mit Katzen und Hunden transparenter werden wird und Tiergesundheit und Tierschutz verbessert werden sollen; in der Erwägung, dass nach dem Tiergesundheitsrecht alle Verkäufer, Züchter, Transportunternehmer und Sammelstellen von Hunden und Katzen der strengen Verpflichtung unterliegen, ihre Betriebe bei der entsprechenden zuständigen nationalen Behörde zu registrieren;

J. in der Erwägung, dass der illegale Handel mit Heimtieren nicht nur dem Wohlergehen der Tiere schadet, sondern auch negative Auswirkungen auf den Verbraucherschutz sowie – aufgrund des unlauteren Wettbewerbs – auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes der EU und – aufgrund des Verlusts an Steuereinnahmen – auf die öffentlichen Finanzen hat;

K. in der Erwägung, dass es heutzutage durchaus üblich ist, Heimtiere in der EU über Anzeigen im Internet zu erwerben, und dass der zweithäufigste Weg die sozialen Medien sind[10]; in der Erwägung, dass die Rechte von Verbrauchern, die Heimtiere über Online-Anzeigen erwerben, sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene kaum geschützt sind; in der Erwägung, dass eine große Anzahl illegal gezüchteter Heimtiere auf Märkten in den Mitgliedstaaten oder an den Binnengrenzen der EU direkt aus Autos heraus verkauft wird;

L. in der Erwägung, dass 65 % der Personen, die an einer Umfrage von Flash Eurobarometer zu illegalen Online-Inhalten teilnahmen, nicht der Ansicht waren, dass das Internet für die Nutzer sicher ist, und dass 90 % der Aussage zustimmten, Internet-Hosting-Dienste sollten Inhalte, die von der Öffentlichkeit oder von Strafverfolgungsbehörden als illegal gemeldet werden, unverzüglich löschen; in der Erwägung, dass 60 % der Internetnutzer angaben, mindestens einmal pro Woche ein soziales Netzwerk zu nutzen, und die meisten Internetnutzer zumindest gelegentlich auch Online-Marktplätze nutzen, wobei 30 % sie mindestens einmal pro Woche nutzen; in der Erwägung, dass 69 % der Internetnutzer in der EU angaben, online zu kaufen, und dass ihre Zahl jährlich steigt, auch in Bezug auf Tiere[11];

M. in der Erwägung, dass viele Bürger nach wie vor sehr besorgt sind über die Misshandlung von Heimtieren, einschließlich von Tieren, die gezüchtet, gehalten und verkauft werden, um als Haustiere gehalten zu werden, von Heimtieren, die zu Unterhaltungs-, Sport- oder Arbeitszwecken eingesetzt werden, etwa der Greyhound und der Galgo, und von streunenden Tieren; in der Erwägung, dass die (bessere) Identifizierung und Registrierung von Haustieren ein nützliches Instrument im Kampf gegen Tierquälerei sein kann;

N. in der Erwägung, dass mehr als 70 % der neuen Krankheiten, die in den letzten Jahrzehnten beim Menschen festgestellt wurden, tierischen Ursprungs sind und Tiere, die im Allgemeinen als Heimtiere gehalten werden, Träger von 41 Zoonosen, einschließlich Tollwut, sind[12];

O. in der Erwägung, dass Heimtiere der in Anhang I Teil A der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 genannten Arten nur dann aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden dürfen, wenn sie durch einen implantierten Transponder gekennzeichnet sind; in der Erwägung, dass es keine Vorschrift gibt, die besagt, dass für Katzen und Hunde, die innerhalb nationaler Grenzen bleiben und nicht in andere Mitgliedstaaten verbracht werden, eine harmonisierte Kennzeichnung obligatorisch ist; in der Erwägung, dass in den Mitgliedstaaten viele Katzen und Hunde nie identifiziert und registriert werden;

P. in der Erwägung, dass im Rahmen des Koordinierten Kontrollplans der EU für Online-Verkäufe von Hunden und Katzen bei 42 % der überprüften Anzeigen Inkongruenzen zwischen der Rechtsstellung von Händlern und ihren Aktivitäten festgestellt wurden[13];

Q. in der Erwägung, dass einige Betreiber von Online-Kleinanzeigenportalen inzwischen freiwillig dazu übergehen, bei der Prüfung der Identität von Internetverkäufern nach strengeren Regeln vorzugehen und das Wohlergehen der dort verkauften Tiere zu verbessern;

R. in der Erwägung, dass die meisten Mitgliedstaaten bereits in gewissem Umfang Vorschriften für die Identifizierung und Registrierung von Katzen und Hunden erlassen haben; in der Erwägung, dass die Anforderungen im Zusammenhang mit der Identifizierung von Katzen, Hunden und Frettchen nicht harmonisiert sind, was unter anderem zur missbräuchlichen Verwendung von Ländercodes, zur Vergabe doppelter Codes und zu fehlerhaften Codes führt[14]; in der Erwägung, dass die meisten Registrierungsdatenbanken nicht miteinander verknüpft sind, wodurch die Rückverfolgbarkeit in der EU eingeschränkt wird;

1. betont, dass der illegale Handel mit Hunden und Katzen nicht nur katastrophale Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere hat, sondern auch mit Risiken für die öffentliche Gesundheit und den Verbraucherschutz verbunden ist;

Identifizierung und Registrierung von Katzen und Hunden

2. betont, dass ein harmonisiertes, EU-weites System zur obligatorischen Identifizierung und Registrierung von Katzen und Hunden ein wichtiger und notwendiger erster Schritt bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Heimtieren ist und dass die Registrierung und Identifizierung grundlegende Voraussetzungen für die Kontrolle, Durchsetzung und Rückverfolgbarkeit sind;

3. hält es für wesentlich, Heimtiere von einem Tierarzt mit einem Mikrochip ausstatten zu lassen und in ein nationales Verzeichnis zur Identifizierung und Registrierung von Tieren einzutragen, damit ihre Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist; hält es für dringend geboten, dass in diesen Verzeichnissen die Registrierungsnummern aller Personen aufgeführt werden, die im Leben des Tieres eine Rolle gespielt haben, einschließlich der Züchter, Verkäufer, Tierärzte, Transportunternehmen und Eigentümer;

4. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre delegierten Befugnisse gemäß Artikel 109 Absatz 2 und Artikel 118 des Tiergesundheitsrechts voll auszuschöpfen und einen Vorschlag für ausführliche, EU-weite und kompatible Systeme für die Mittel und Methoden zur Identifizierung und Registrierung von Katzen und Hunden vorzulegen und dabei ein Minimum an Pflichtinformationen für die Identifizierung einzelner Tiere vorzugeben und Vorschriften für den Austausch elektronischer Daten zwischen den Datenbanken in den Mitgliedstaaten, die spätestens zum Ende der laufenden Wahlperiode miteinander verknüpft sein sollten, zu erlassen;

5. fordert eine eindeutige Verknüpfung zwischen dem EU-Heimtierausweis und der Registrierung des Mikrochips für Heimtiere, damit die Herkunft des Heimtiers auch dann rückverfolgbar bleibt, wenn der Heimtierausweis neu ausgestellt wird;

6. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Politik zu betreiben, die darauf abzielt, Missbrauch von Tieren zu bekämpfen, indem alle Katzen und Hunde standardmäßig gekennzeichnet und registriert werden;

7. betont, dass die Informationen, die zur Identifizierung von Heimtieren erhoben werden, auch personenbezogene Daten umfassen müssen und unter strikter Achtung der Bestimmungen der EU zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz geschützt werden sollten; ist der Auffassung, dass derartige personenbezogene Daten nicht zu kommerziellen Zwecken jeglicher Art verwendet werden sollten;

Aktionsplan der EU gegen den illegalen Handel mit Heimtieren

8. fordert die Kommission auf, einen bereichsübergreifenden Aktionsplan der EU vorzulegen, um gegen den illegalen Handel mit Heimtieren in der EU vorzugehen; vertritt die Ansicht, dass in dem Aktionsplan den Ansichten des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der einschlägigen Akteure Rechnung getragen werden sollte und die Zuständigkeiten aller Beteiligten und Entscheidungsträger, darunter der Mitgliedstaaten, der Kommission, der Grenz-, Zoll- und Veterinärbehörden, der Tierärzte und der Organisationen der Zivilgesellschaft, eindeutig festgelegt werden sollten;

9. empfiehlt, dass die Kommission ihre einzelnen Generaldirektionen, die sich mit Fragen des Tierschutzes, der öffentlichen Gesundheit, des Verbraucherschutzes, des Binnenmarkts und des illegalen Handels befassen, in den Aktionsplan einbezieht;

10. vertritt die Ansicht, dass eine einheitliche Definition großer gewerblicher Tierzuchtbetriebe („Welpenfabriken“) auf EU-Ebene erforderlich ist, um gegen den illegalen Handel mit Heimtieren vorzugehen;

11. hält es für notwendig, dass die Bürger besser über den Handel mit Heimtieren sowie über die möglichen Risiken informiert werden, denen sie sich aussetzen, wenn sie Tiere im Internet kaufen oder beim Kauf entsprechende rechtliche Verfahren außer Acht lassen;

12. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer digitalen Agenda den Schutz von Verbrauchern zu verbessern, die über Online-Anzeigen Heimtiere erwerben;

13. unterstützt, dass der Verkauf lebender Tiere durch Händler an Verbraucher aus dem Geltungsbereich der geplanten Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren ausgenommen wird;

Kontrollen und bessere Durchsetzung der Rechtsvorschriften der EU

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Strafverfolgung zu verbessern und härtere Strafen – welche wirksam, angemessen und abschreckend sein sollten – gegen Wirtschaftsbeteiligte, Tierärzte und zuständige nationale Behörden in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern, die gefälschte Heimtierausweise ausstellen, zu verhängen, um den illegalen Handel mit Heimtieren wirksam einzudämmen;

15. fordert die Mitgliedstaaten auf, gemäß der Verordnung (EU) 2017/625[15] Geldbußen anzuwenden, die höher sind als der Gewinn, nach dem Wirtschaftsbeteiligte, einschließlich Züchter und Verkäufer, streben, wenn sie als Gegenleistung für wirtschaftlichen Gewinn im Internet Tiere zum Verkauf anbieten und gegen Rechtsvorschriften der EU und gegen nationale Rechtsvorschriften verstoßen;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien für die Regulierung bzw. Selbstregulierung von Online-Anzeigen für Heimtiere auszuarbeiten, um irreführenden Anzeigen ein Ende zu setzen und den Online-Verkauf von Katzen und Hunden besser zu überwachen;

17. fordert die Kommission auf, verbindliche Anforderungen zu erlassen, durch die Online-Plattformen verpflichtet werden, einen Mindestumfang an Überprüfungen zur Validierung der Identität der Nutzer, die Heimtiere online zum Verkauf anbieten, vorzunehmen; betont, dass jede potenzielle Überarbeitung der jeweiligen Rechtsrahmen zu einem besseren Schutz der Verbraucher und der Tiere führen muss;

18. fordert, dass die Prüfprogramme der Direktion für Audits und Analyse in den Bereichen Gesundheit und Lebensmittel (Kommission, GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) Prüfungen der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 durch die Mitgliedstaaten umfassen;

19. fordert die Kommission auf, gemeinsame Normen für die Zucht und Vermarktung von Katzen und Hunden vorzuschlagen, die in der gesamten EU eingeführt werden sollen, damit unlautere Geschäftspraktiken und missbräuchliche Verkäufe solcher Heimtiere verhindert werden, die Fortsetzung rassenspezifischer Gesundheitsprobleme und von Problemen in Bezug auf das Tierwohl beschränkt wird und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten geschaffen werden;

20. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass es ausführliche Bestimmungen für die Kontrolle der Züchter von Heimtieren und die angemessene Überwachung durch Tierärzte gibt;

21. vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten darin bestärkt werden sollten, ein verpflichtendes Register zugelassener Züchter und Verkäufer von Heimtieren zu erstellen, das für befugte Personen in anderen Mitgliedstaaten einsehbar ist;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, zusätzlich zu den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97[16] erforderlichen Grenzkontrollen eine innerstaatliche Überwachung der Einhaltung einzuführen, die regelmäßige Kontrollen der Händler und Zulassungsinhaber – beispielsweise Geschäfte, die Heimtiere verkaufen, Züchter, Forschungszentren und Aufzuchtbetriebe – umfasst;

23. vertritt die Ansicht, dass die Häufigkeit der Prüfungen in der EU ebenfalls vereinheitlicht werden sollte und dass diese in Zusammenarbeit mit den Zoll-, Polizei- und Veterinärbehörden der Mitgliedstaaten erfolgen sollten;

24. fordert die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf, sich im Falle von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 genau an die darin festgeschriebenen Verfahren zu halten und für die Rückverbringung beschlagnahmter Heimtiere zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, Tierrettungsstationen angemessen zu unterstützen;

25. begrüßt die Ergebnisse, die im Rahmen der Europäischen Plattform für den Tierschutz und der auf einer freiwilligen Initiative beruhenden Arbeitsgruppe, die sich mit der Gesundheit und dem Wohl von gehandelten Heimtieren befasst, erzielt wurden; fordert die Einbeziehung des Europäischen Parlaments und eine ausgewogene Vertretung der Zivilgesellschaft, der zuständigen Behörden, von Unternehmen und Wissenschaftlern bei der künftigen Tätigkeit im Bereich des Tierschutzes auf EU-Ebene sowie ausreichend Ressourcen, damit optimale Fortschritte gewährleistet sind;

Zusammenarbeit, Kommunikation und Schulung

26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf der konkreten Arbeit der auf einer freiwilligen Initiative beruhenden Arbeitsgruppe, die sich mit der Gesundheit und dem Wohl von gehandelten Heimtieren befasst, aufzubauen und sie im Rahmen der Europäischen Plattform für den Tierschutz zu verbreiten sowie Maßnahmen zu erlassen, um im Zuge der künftigen legislativen und nichtlegislativen Tätigkeit bis 2024 gegen den illegalen Handel mit Heimtieren vorzugehen; vertritt die Ansicht, dass in diesem Bereich alle Mitgliedstaaten unbedingt aktiv zusammenarbeiten und untereinander bewährte Verfahren austauschen müssen;

27. fordert die Mitgliedstaaten auf, die anderen betroffenen Mitgliedstaaten systematisch zu informieren, wenn sie ein Verfahren gegen einen Händler einleiten, der illegal mit Hunden und Katzen handelt und dessen Aktivitäten diese anderen Mitgliedstaaten betreffen könnten;

28. setzt sich für eine behördenübergreifende Zusammenarbeit ein, um gegen den illegalen Handel mit Heimtieren vorzugehen und das damit verbundene Risiko von Zoonosen abzuschwächen, unter anderem durch die Entwicklung eines Ermittlungssystems, mit dessen Hilfe Daten über illegal gehandelte gewerbliche Tiertransporte erfasst und geteilt werden, und eines Warnsystems, falls Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden;

29. fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, einschließlich technischer Lösungen und gezielter Schulungen, damit Zoll- und Veterinärbehörden besser gerüstet sind, um zu erkennen, wenn Heimtiere illegal gehandelt werden;

30. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, über die Entwicklung von Partnerschaften zwischen Behörden, Datenbanken, Websites und Tierschutzorganisationen auf den Empfehlungen des koordinierten Kontrollplans der EU für Online-Verkäufe von Hunden und Katzen aufzubauen und präzise Maßnahmen gegen irreführende Anzeigen und gegen den illegalen Online-Handel mit Hunden und Katzen zu erarbeiten;

31. stellt fest, dass Tierschutzorganisationen und nichtstaatliche Organisationen bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Heimtieren eine wichtige Rolle spielen; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, Tierrettungsstationen und Tierschutzverbänden/nichtstaatlichen Organisationen angemessene finanzielle sowie sonstige materielle und nicht-materielle Unterstützung bereitzustellen;

32. fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichend Mittel für die Durchsetzung der durch das Tiergesundheitsrecht vorgeschriebenen Anforderung bereitzustellen, dass Unternehmer aller Betriebe, die Tiere züchten, halten oder mit ihnen handeln, registriert sein müssen, damit der illegale Online-Handel mit Heimtieren eingedämmt wird;

33. vertritt die Ansicht, dass mehr unternommen werden sollte, um mögliche Käufer und Wirtschaftsteilnehmer – darunter auch Anbieter von Online-Diensten – im Hinblick auf den illegalen Verkauf von Heimtieren und die damit in Verbindung stehenden niedrigen Tierschutznormen zu sensibilisieren;

34. hebt hervor, dass es zum Teil bereits nationale und in einigen Fällen auch regionale Datenbanken gibt, die Informationen zur Identifizierung von Heimtieren enthalten; ist der Auffassung, dass diese Datenbanken als miteinander verknüpfte, kompatible und interoperable Systeme eingesetzt werden sollten, um die Rückverfolgbarkeit EU-weit zu ermöglichen;

35. hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass Grenzbeamte entsprechend zu den Verfahren und Vorschriften geschult sind, die für die Einfuhr von Heimtieren aus Drittländern gelten, die in der Liste der EU genannt bzw. nicht genannt sind, und dass sie diese Vorschriften auch durchsetzen;

36. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Informations- und Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, um die Bürger über die negativen Auswirkungen des illegalen Handels mit Heimtieren zu informieren und ihnen nahezulegen, nur Heimtiere zu kaufen, die in verantwortungsvoller Weise und unter entsprechender Berücksichtigung des Tierwohls gezüchtet, gehalten und gehandelt werden;

°

° °

37. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

[1] ABl. L 268 vom 14.9.1992, S. 54.

[2] ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1.

[3] ABl. L 178 vom 28.6.2013, S. 1.

[4] ABl. L 178 vom 28.6.2013, S. 109.

[5] ABl. C 35 vom 31.1.2018, S. 139.

[6] Studie über das Wohlergehen von Hunden und Katzen im Rahmen von Geschäftspraktiken (2015), die im Rahmen des Einzelauftrags SANCO 2013/12364 von der Kommission finanziert wurde.

https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals/docs/aw_eu-strategy_study_dogs-cats-commercial-practices_en.pdf

[7] Europäische Kommission (2019). Analyse der Ergebnisse des koordinierten Kontrollplans der EU für Online-Verkäufe von Hunden und Katzen.

https://ec.europa.eu/food/animals/welfare/other_aspects/online_dog-cat_en

[8] Bericht der Organisation VIER PFOTEN aus dem Jahre 2013, „Welpenhandel in Europa“.

https://www.wuehltischwelpen.de/_assets/media/Welpenhandel-in-Europa_mit-Banderole.pdf

[9] Studie über das Wohlergehen von Hunden und Katzen im Rahmen von Geschäftspraktiken (2015), die im Rahmen des Einzelauftrags SANCO 2013/12364 von der Kommission finanziert wurde, S. 55-56.

https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals/docs/aw_eu-strategy_study_dogs-cats-commercial-practices_en.pdf;

EU Dog & Cat Alliance (2016): Briefing on the review of pet movement legislation under the “Animal Health Law” (Briefing zur Überprüfung der Rechtsvorschriften über die Verbringung von Heimtieren im Rahmen des Tiergesundheitsrechts).

https://s3-eu-west-1.amazonaws.com/assets.dogandcatwelfare.eu/live/media/publicationtemp/EU_Dog_Cat_‌Alliance_briefing_AHL_pet_movement_review.pdf

[10] EU Dog & Cat Alliance und Blue Cross (2017): Online Pet Sales in the EU: What’s the cost? (Online-Verkäufe von Heimtieren in der EU: Was sind die Kosten?)

https://s3-eu-west-1.amazonaws.com/assets.dogandcatwelfare.eu/live/media/publicationtemp/12195_-_EU_Pet_‌sales_report_spreads.pdf

[11] Flash Eurobarometer 469/2018, Bericht über illegale Online-Inhalte. http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/ResultDoc/download/DocumentKy/83669

[12] Michael J. Day et al (2012). Surveillance of Zoonotic Infectious Disease Transmitted by Small Companion Animals (Überwachung von zoonotischen Infektionserkrankungen, die von kleinen Heimtieren übertragen werden).

https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/18/12/12-0664_article

[13] Koordinierter Kontrollplan der EU für Online-Verkäufe von Hunden und Katzen: https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals/docs/reg-com_ahw_20190612_asf_aw-control-coord-plan-sale-dog-cats_eur.pdf

[14] Bericht der Organisation VIER PFOTEN aus dem Jahr 2016, „Identification, vaccination and movement of dogs and cats in the EU: How to improve the Pet Passport and TRACES systems?“ (Kennzeichnung, Impfung und Verbringung von Hunden und Katzen in der EU: Wie können der Heimtierausweis und das TRACES-System verbessert werden?)

http://www.lawyersforanimalprotection.eu/wp-content/uploads/2016/07/INSIDE-1.pdf

[15] Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel (ABl. L 95 vom 7.4.2017, S. 1).

[16] Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1).

Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2020 Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen