18. Oktober 2013
Petition an das europäische Parlament: REACH-Tierversuche stoppen!
Die Unterschriftensammlung zur Petition REACH stoppen! Keine Tierversuche für eine verfehlte europäische Chemikalienpolitik ist abgeschlossen und wurde am 17.10.2013 durch die beiden Autorinnen persönlich zusammen mit Herrn Gerhard Oesterreich vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh, an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel eingereicht.
Gisela
Urban Gabriele Menzel
giselaurban@web.de gmenzel2000@yahoo.de
European Parliament
Der Praesident des Europaeischen Parlament
Rue Wiertz
B-1047 Bruessel
Petition
REACH stoppen! Keine Tierversuche fuer eine verfehlte europaeische
Chemikalienpolitik. (Deutsche Version)
Stop REACH! No animal testing for a failed chemicals policy (Englische
Version)
Autoren der Petition:
Gisela Urban
Gabriele Menzel
Diese Petition wird unterstuetzt und eingereicht durch folgende Vereine:
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Gisela Urban
Gabriele Menzel
Diese Petition wird unterstuetzt und eingereicht durch folgende Vereine:
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Gisela Urban
Gabriele Menzel
Claudia Sunitsch
Jocelyne Lopez
Partei Ethik und Tierrecht
Michael Siethoff
Antidote Europe
Andre Menache
Arbeitskreis Tierschutz Guetersloh
Gerhard Oesterreich
Animal Protection Group e.V.
Marco und Adile Pannicke
Partei Ethik und Tierrecht
Michael Siethoff
Antidote Europe
Andre Menache
Arbeitskreis Tierschutz Guetersloh
Gerhard Oesterreich
Animal Protection Group e.V.
Marco und Adile Pannicke
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche Ffm. Int.
Roswitha Taenzler
Dagmar Seliger
7.724 Personen aus Deutschland, Europa und allen Teilen der Erde haben unsere Petition online und per U-Liste unterzeichnet.
Sehr geehrter Herr Praesident, sehr geehrte Damen und Herren des
Petitionsausschusses, sehr geehrte Parlamentsabgeordnete, sehr geehrte Kommission, sehr geehrter Herr Dr. Jahr,
wir als Buerger Europas, als Steuerzahler und als Tierfreunde aus aller Welt,
fordern die Europaeische Kommission und das Europaeische Parlament auf, die Verordnung REACH unverzueglich zu stoppen.
Punkt 1:
Ethische
Begruendung
Millionen Tiere erleiden einen grausamen Tod, weil Menschen hochgiftige
Chemikalien produzieren und verkaufen wollen. Tiere sind keine Messinstrumente für giftige Substanzen! Sie fuehlen Schmerzen, Angst und Leid ebenso wie wir
Menschen.
s. Anlage 1 - Petiton gegen die EU-Verordnung "REACH" von „Tierfreunde ohne
Grenzen e.V.“ in deutscher und englischer Sprach
Punkt 2:
Die Unrechtmaessigkeit der REACH-Verordnung
Als die REACH-Verordnung verabschiedet wurde und am 1.7.2007 in Kraft trat,
galt noch die Europaeische Richtlinie 86/609/EWG.
In den einleitenden Saetzen heisst es:
"Durch diese Harmonisierung soll gewaehrleistet werden, dass die Zahl
der zu Versuchs- und anderen wissenschaftlichen Zwecken
verwendeten Tiere auf ein Minimum beschraenkt bleibt, dass die Tiere ordnungsgemaesse Pflege erhalten, dass ihnen
unnoetige Schmerzen, Leiden, Aengste oder dauerhafte Schaeden erspart bleiben und dass diese, sofern sie unvermeidbar sind, auf ein Mindestmass beschraenkt
werden."
Bei der Verabschiedung der REACH Verordnung war bereits klar, daß der
Tierverbrauch dadurch millionenfach ansteigen wird.
Ebenfalls war klar, daß es nicht genuegend anerkannte Alternativen zu den
toxikologischen Testreihen gab, so das folgender Grundsatz aus der REACH Verordnung irrefuehrend war und ist:
"REACH schafft ein Gleichgewicht zwischen dem Aufklärungsbedarf, der
hinsichtlich der Gefahren von chemischen Stoffen besteht, und dem Ziel der Vermeidung unnötiger Tierversuche bei der Gewinnung solcher Informationen. Neue Versuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn alle anderen Datenquellen erschöpft sind. Versuche mit Wirbeltieren dürfen
gemäß REACH nur als letztes Mittel durchgeführt werden."
Richtlinie 86/609/EWG.
Artikel 7
(2) Ein Versuch darf nicht vorgenommen werden, wenn zur Erreichung des
angestrebten Ergebnisses
eine wissenschaftlich zufriedenstellende, vertretbare und praktikable
Alternative zur Verfuegung steht, bei der kein Tier verwendet werden muss
.
(4) Die Versuche sind so durchzufuehren, dass den Versuchstieren Aengste oder
unnoetige Schmerzen
und Leiden erspart bleiben. Dabei sind die Bestimmungen des Artikels 8 zu
beachten. Die in Artikel 9
genannten Massnahmen sind in allen Faellen zu treffen.
(1) Jeder Versuch muss unter Voll- oder Lokalanaesthesie durchgefuehrt
werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn
a) die mit der Betaeubung verbundene Beeintraechtigung des Wohlbefindens des
Tieres groesser ist als die Beeintraechtigung durch den Versuch selbst;
b) eine Betaeubung mit dem Ziel des Versuchs unvereinbar ist. Fuer diese
Faelle sind geeignete Rechts- und
oder Verwaltungsmassnahmen zu ergreifen, damit gewaehrleistet ist, dass
derartige Versuche nicht
unnoetig durchgefuehrt werden.
Eine Betaeubung soll im Falle schwerer Verletzungen, die starke Schmerzen
verursachen koennen, durchgefuehrt
werden.
(3) Ist eine Betaeubung nicht moeglich, so soll durch Anwendung von Analgetika
oder durch andere geeignete Methoden soweit wie moeglich sichergestellt werden, dass Schmerzen, Leiden, Aengste oder Schaeden verringert werden und dass dem Tier auf
jeden Fall starke Schmerzen, Aengste oder Leiden erspart bleiben.
(4) Sofern ein solches Vorgehen mit dem Ziel des Versuchs vereinbar ist, muss
ein betaeubtes Tier, bei dem mit Abklingen der Betaeubung erhebliche Schmerzen auftreten, rechtzeitig mit schmerzlindernden Mitteln behandelt werden oder, falls dies
nicht moeglich ist, unverzueglich schmerzlos getoetet werden.“
Kommentar:
Artikel 8 war bei toxikologischen Versuchen unmoeglich einzuhalten. Man kann
Tiere nicht schonend vergiften.
Analgetika verfaelscht das Versuchsergebnis. Die Tiere werden bei vollem
Bewusstsein Chemikalien und Giften ausgesetzt. Bei Langzeitstudien 10 Monate oder laenger
Unsere Forderung:
Das berechtigte Interesse der
Menschen, vor schädlichen Chemikalien geschützt zu werden, kann nicht durch noch mehr Tierversuche gelöst werden. Über viele Chemikalien, die seit über 20 Jahren auf
dem Markt sind, liegen bereits zahlreiche, am Menschen gewonnene Daten vor. Dieses bereits vorhandene Wissen muss zunächst ausgewertet werden. Bestandsdaten, die schon
seit Jahrzehnten in unterschiedlichen Institutionen vorhanden sind, sind heranzuziehen.
Aus diesen gen. Gründen fordern wir eine europaweite zentrale Datenerfassungsbehörde aller toxikologischen Versuche. Aus dieser
zentralen Behörde sollen Anfragen hinsichtlich aller bisherigen toxikologischen Tests abgefragt und korrekt beantwortet werden können.
Punkt
3:
Alternativmethoden
Lt. BUAV – ( British Union for the Abolition of Vivisection) und Antidote Europe koennten aber alle Tierversuche schon heute durch Alternativen ersetzt werden. Warum wird das
ignoriert?
Vorhandene Alternativmethoden sind anstelle der konservativen Tierversuche
heranzuziehen.
Da zahlreiche Studien in unterschiedlichen Institutionen vorhanden und
Wiederholungsversuche verboten sind, ist REACH einzustellen.
s. Anlage 2 - Publikation Antidote Europe, Dr. Andre
Menache
Anlage 2.1
Artikel der „ Aerzte gegen Tierversuche e.V.“ Wissenschaftliche Testmethoden statt REACH-Tierversuche
Punkt
4
Eine repraesantive Umfrage der EU im Jahre 2009 ergab, dass ein hoher
Prozentsatz der EU- Buerger gegen jegliche Tierversuche ist und sogar die Manipulation von Fruchtfliegen ablehnt.
89% stimmten dafuer, dass die neue EU Tierversuchsrichtlinie alle Tierversuche
verbieten soll, die Schmerzen und Leiden hervorrufen.
Siehe Anlage 3
Unsere online Petition wurde von 3.284 (deutsch) und 1.280 (englisch)
unterzeichnet.
3.160 Personen unterschrieben unsere U- Listen auf der Strasse , an
Informationsstaenden und bei anderen Gelegenheiten und eine Vielzahl von Menschen beteiligte sich und half dabei, Unterschriften zu sammeln.
Die REACH Verordnung betrifft nicht nur Menschen in Europa, sondern alle
Staaten, die Handel mit Europa treiben. Besorgte Menschen aus aller Welt unterzeichneten unsere Petition. Tierversuche und REACH machen unsere Welt nicht sicherer. Im
Gegenteil, es ist zu befuerchten, dass durch die „Nicht-Uebertragbarkeit“ von Tierversuchen auf andere Spezies hochgiftige Chemikalien auf dem Markt bleiben und unsere
Umwelt und uns Menschen dauerhaft schaedigen. Ausnahmegenehmigungen aus sozio-oekonomischen Gruenden sind zu verbieten.
Da hier ein europa- bzw. weltweites öffentliches Interesse am sofortigen Stopp
der Verordnung "REACH" besteht, sehen wir der Antwort des EU-Petitionsausschusses dringlich und positiv entgegen.
Hochachtungsvoll
Gisela Urban und Gabriele Menzel